Entlastung | | Nr. 228/22
TOP 37: Inflationsausgleich in der Einkommensteuer ist ein wichtiger Entlastungsbaustein
Es gilt das gesprochene Wort!
Als CDU unterstützen wir gerne Maßnahmen zum Inflationsausgleich. Gerade in diesen Zeiten, mit Inflationsraten zwischen 7,3 Prozent und 7,9 Prozent seit März dieses Jahres, die darlegen, dass Bürgerinnen und Bürger und auch Unternehmen mit erheblichen Preissteigerungen zu kämpfen haben und damit enorm belastet sind, ist eine schnelle Entlastung auch bei der Steuer wichtig. Ein höherer und schnellerer Inflationsausgleich in der Einkommensteuer ist daher ein wichtiger Entlastungsbaustein. Zumal der Staat durch die Inflation auch mit Mehreinnahmen rechnen kann. Dabei möchte ich aber Klarstellen, das der Inflationsausgleich in der Einkommensteuer keine neue Erfindung ist, sondern es diesen bereits gibt. Denn bereits heute wird in regelmäßigen Abständen, der Tarif, der Grundfreibetrag, aber auch der Kinderfreibetrag und damit auch das Kindergeld angepasst. Natürlich decken die bisherigen Anpassungen nicht die enorm hohe Inflation aus, wie wir sie derzeit erleben. Daher ist es richtig, darüber zu diskutieren.
Diskutiert wurde bereits letzte Woche im Bundestag dazu. Denn der Bundesfinanzminister hatte so ein Gesetzentwurf eingebracht.
So ein Gesetzentwurf ist grundsätzlich richtig. Denn er ist ein Beitrag, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger über die Lohn- und Einkommensteuer zu verringern. Das Problem ist nur, dass der Gesetzentwurf erst ab 2023 gelten soll und damit die jetzt benötigte Hilfe viel später kommen würde, als sie gebraucht wird.
Aber vor allem braucht die FDP jetzt Hilfe, dieses Projekt im Bund umzusetzen, weil die Olaf-Scholz-SPD zu dem Thema gar keine Meinung hat und die Grünen dieses Gesetz eigentlich gar nicht haben wollen, weil sie sich eine Entlastung vor allem für kleinere Einkommen vorstellen.
Die Ampel auf Bundesebene ist sich wieder uneinig und die FDP schreit jetzt nach Hilfe.
Mit dem Antrag der FDP-Fraktion in diesem Hause, wird nun um Einsatz unserer Landesregierung für Unterstützung zu diesem Gesetzentwurf gebeten.
Denn auf Bundesebene scheint es derzeit wohl wenig Einigung über den Weg einer richtigen Entlastung zu geben.
Wichtig ist, dass dieses Thema des Inflationsausgleichs in der Einkommensteuer im Kontext einer vernünftigen Gesamtentlastung zu bewerten ist.
Deswegen schlagen wir vor, diesen Antrag in den Finanzausschuss zu überweisen.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel