Rüstungsexporte | | Nr. 203/19
(TOP 37) Verantwortungsvolle Rüstungspolitik betreiben
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
Wir streben außenpolitisch eine Situation an, in der kriegerische Auseinandersetzung zurückgedrängt und durch politische Lösungen auf dem Verhandlungswege ersetzt werden.
Leider sind wir von einer Welt, in der allein Verhandlungen Konflikte lösen, noch weit entfernt.
Unter diesen Umständen kann auch der Einsatz militärischer Mittel erforderlich sein, um Sicherheit zu schaffen, Menschenrechte zu schützen und den Terrorismus zu bekämpfen.
Deutschland arbeitet eng mit Verbündeten in der NATO und der EU zusammen, das bedeutet, dass man sich gegenseitig Verteidigungstechnologien, also auch verschiedene Waffen, nutzbar macht.
Das bedeutet, dass Rüstungsexporte in verbündete Länder selbstverständlich sind, ebenso, wie Rüstungsimporte aus diesen Ländern. Über den Bereich der NATO und der EU hinaus gibt es zahlreiche Kooperationen, die für die Sicherheits- und Außenpolitik Deutschlands von Bedeutung sind, z.B. die Peschmerga, die durch Waffenlieferungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS in Syrien und im Irak unterstützt worden sind. Ebenso ist es sinnvoll, Sicherheitskräfte, die in Afghanistan oder Mali, die von der Bundeswehr im Kampf gegen den Terror ausgebildet werden auch mit deutschen Waffen auszurüsten.
Für diese Drittstaaten gelten aber besonders strenge Waffenexportregeln, die im Jahr 2015 für den Bereich der Kleinwaffen weiter verschärft wurden. Diese Grundsätze beinhalten weitergehende grundsätzliche Exportverbote und Dokumentationspflichten über den Verbleib der Waffen bei Ausnahmen vom Exportverbot. Es gibt ein Pilotprojekt für Endverbleibskontrollen vor Ort, auch bei Kleinwaffen und wir sind in der EU Vorreiter für diese Kontrollen.
Anrede,
die Bundesrepublik betreibt seit ihrer Gründung eine sehr verantwortungsvolle Rüstungspolitik. Das deutsche Exportkontrollsystem ist international als eines der strengsten weltweit anerkannt. Die Ausfuhr aller Rüstungsgüter ist genehmigungspflichtig und unterliegt strengen gesetzlichen Kriterien, u.a. nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz aus dem Jahr 2000, von den von der damaligen Rot – Grünen Bundesregierung beschlossenen „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, sowie dem im Dezember 2008 verabschiedeten „Gemeinsamen Standpunkt des Rates der Europäischen Union, betreffen der gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgüter“.
Anrede,
um die Kontrolle noch transparenter zu gestalten, gibt es einen jährlichen Rüstungsexportkontrollbericht und einen halbjährig vorgelegten Zwischenbericht der Bundesregierung. Die Berichte sorgen für die notwendige Offenlegung der Rüstungsexporte und werden seit Beginn dieser Legislaturperiode noch schneller dem Bundestag vorgelegt. Rüstungsexporte sind ein legitimes und unverzichtbares Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik, etwa um Völkermord zu verhindern oder um Voraussetzungen zu schaffen, damit humanitäre Hilfe geleistet werden kann, z.B. im Irak, in Syrien oder in Mali. Rüstungsexporte können sehr unterschiedliche Güter erfassen, es sind nicht unbedingt immer nur Waffen, auch Minensuchgeräte, Feldkrankenhäuser, und Zelte der Bundeswehr gehören dazu.
Nun gibt es zwei verschiedene Anträge zum Thema Rüstungsexporte, einmal von der SPD (Klare Regeln für Rüstungsexporte) und dann einen Alternativantrag der regierungstragenden Jamaikakoalition (für eine transparente europäische Rüstungspolitik).
Die SPD möchte, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für eine wertegeleitete und restriktive Rüstungsexportpolitik einsetzt. Zentrale Maßstäbe müssen Einhaltung der Menschenrechte sowie Konfliktverhinderung u. -beendung sein. Rüstungsexporte in Krisengebiete und Diktaturen sind auszuschließen.
Die Koalition möchte die Genehmigung von Waffenexporten abhängig machen von der Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts durch das Empfängerland. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn das Risiko besteht, dass die Rüstungsgüter zu internen Repressionen oder zu anderweitigen Verletzungen von Menschenrechten eingesetzt werden. Das gilt auch, wenn Rüstungsexporte Konflikte auslösen, verlängern oder verschärfen würden.
Militärgüter dürfen nur für legitime nationale Sicherheit und Verteidigungsverwendung genutzt werden. Der Endverbleib der Exportgüter muss im Empfängerland sichergestellt werden. Die Debatte über die Rüstungspolitik muss weitergeführt werden. Friedenssicherung, Deeskalation und gewaltfreie Konfliktlösung sind neben einer Rüstungsexportpolitik voran zu bringen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel