Verkehrspolitik | | Nr. 380/18
(TOP 35) Missbrauch des Verbandsklagerechts
Hans-Jörn Arp, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, nahm heute (8.11.2018) Stellung zu Top 35 der Landtagsdebatte zum Thema „Planungsstand der A 20“:
„Es ist nicht im Sinne des Verbandsklagerechts, jedes Mal durch alle Instanzen zu klagen – das ist eine missbräuchliche Auslegung der Rechtsprechung. Wenn man so agiert, strebt man einen Wandel des Verbandsklagegesetzes in ein „Verhinderungsgesetz“ an.
Allein: Letztlich gelingt das im Ergebnis in der Regel nicht. Es bedeutet in den meisten Fällen nur eine Verzögerung und damit verbundene Kostensteigerung für den Steuerzahler. Das kann nicht im Sinne des Gesetzes sein.
Die im Gutachten mehrfach getätigten Aussagen, ruhende Planfeststellungsverfahren würden nun wieder aufgenommen, beweisen eindeutig, dass unter dem früheren Verkehrsminister Meyer tatsächlicher Stillstand herrschte – was von ihm vor der Öffentlichkeit und dem Parlament unter dem Deckel gehalten wurde.
Darauf lässt sich nicht gut bauen: In Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage musste man damals schließen: „Wir schaffen das in fünf Jahren“- eine Aussage, die ich unserem heutigen Ministerpräsidenten empfehlen konnte.
Heute sind wir schlauer. Die nicht offen kommunizierte Verkehrspolitik der SPD-geführten Vorgängerregierung war ein Bärendienst für die Bürger, vor allem an den Pendlern im Lande – sie müssen nun die daraus resultierenden Verzögerungen ertragen und ausbaden.
Dank Buchholz und der Deges können wir nun anstreben, diese Beeinträchtigungen jedenfalls so gering wie möglich zu halten.“
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel