Katastrophenschutz | | Nr. 32/24
TOP 35: Effektive Unterstützung bei Naturkatastrophen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrtes Präsidium,
sehr geehrte Damen und Herren,
die jüngsten Naturkatastrophen, wie das Ahrtal-Hochwasser oder die Ostsee-Sturmflut im vergangenen Oktober, verdeutlichen zwei wesentliche Dinge:
- unsere Reaktionsmöglichkeiten im Krisenfall verbessern müssen
- und das ist noch viel wichtiger: dass wir vorausschauender Vorsorge betreiben müssen.
Naturkatastrophen haben in den letzten Jahren dramatisch zugenommen und verursachen weitreichende Schäden, sowohl emotional als auch finanziell. Viele Menschen stehen nach solchen Katastrophen vor dem finanziellen Ruin, da sie nicht ausreichend gegen Elementarschäden versichert sind. Eine verpflichtende Elementarschadensversicherung könnte eine entscheidende Rolle spielen, um die finanzielle Belastung für die Betroffenen zu mildern und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt zu reduzieren.
Denn lassen Sie uns nicht vergessen, dass eine rechtzeitige Vorsorge, beispielsweise durch den Abschluss von Gebäudeversicherungen, oftmals gar nicht möglich ist, weil viele Versicherungen jene sogenannten Elementarschäden ausschließen. In einem ersten Schritt sollten wir diese Grundproblematik offen diskutieren und unsere Bürgerinnen und Bürger in gefährdeten Regionen besser aufklären.
Doch Aufklärung allein genügt oftmals nicht. Denn viele Versicherer wollen schwer kalkulierbare Risiken überhaupt nicht versichern. Gerade bei Großschadenslagen droht den Versicherern, dass die Versicherungsleistungen die eingenommenen Versicherungsprämien übersteigen. Die vorsichtig kalkulierenden Versicherer werden deshalb sehr hohe Versicherungsprämien verlangen.
Die Einführung einer Elementarschadensversicherung allein ist jedoch kein Allheilmittel. Wir müssen vor allem dafür sorgen, dass die Wahrscheinlichkeit der Entstehung solcher Schäden so gering wie möglich ist. Dazu gehört als erstes die Sorge um einen funktionierenden Hochwasserschutz. Aber auch planungs- und bauordnungsrechtlich müssen wir dafür sorgen, dass möglichst wenig Gebäude in Hochrisikobereichen stehen.
Zu einer umfassenden Prüfung aller Möglichkeiten gehört dann aber auch, jene Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadensversicherung ernsthaft in Betracht zu ziehen. Das Ergebnis einer solchen Prüfung möchte ich nicht vorwegnehmen. Es gibt berechtige Bedenken, ob den Bürgern eine Versicherungspflicht auferlegt werden kann, wenn es nur um die Deckung eigener Schäden geht. Andererseits kann man den Grundsatzgedanken für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden aus unserem Sozialversicherungsrecht herleiten:
Hier gibt es die Pflicht zur privaten Vorsorge, auch damit keine Hilfebedürftigkeit eintritt, die unsere Gesellschaft zu sehr belastet. Ein weiterer entscheidender Punkt betrifft die Verlässlichkeit staatlicher Unterstützung in Zeiten von immer häufiger auftretenden Extremwetterlagen. Insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Flutschäden in unserem Schleswig-Holstein ist es von großer Bedeutung, dass der Bund seine Zusagen einhält. Die betroffenen Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass die versprochene finanzielle Hilfe tatsächlich ankommt und effektiv genutzt wird, um den Wiederaufbau zu unterstützen.
Ein weiteres wichtiges Puzzleteil für eine effektive Unterstützung bei Naturkatastrophen ist das Projekt der mobilen Betreuungsreserve (MBW 5000) des Bundes. Dieses Projekt ermöglicht die Betreuung einer großen Anzahl Betroffener in einer Notlage für bis zu einem Jahr. Die modular und flexibel nutzbaren Einheiten funktionieren autonom und können selbst bei zerstörter Infrastruktur eingesetzt werden. Das Projekt zeigt, dass sich der Bund grundsätzlich der Herausforderung bewusst ist, vor der wir als Gesellschaft stehen, und Konzepte entwickelt, um die Ressourcen und Kapazitäten u.a. für die Bewältigung von Naturkatastrophen zu stärken. Es ist ein Zeichen der Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen politischen Ebenen unserer Heimat.
Umso wichtiger ist daher, dass das nächste Modul zeitnah verwirklicht wird und dabei mit den bestehenden Instrumenten und Konzepten kompatibel ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf Grund der Sturmflut-Schäden vom Oktober hat unsere Landesregierung verschiedene Hilfsmaßnahmen ergriffen. Gemeinsam mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein haben wir die sogenannte „Überbrückungshilfe Sturmflut“ auf den Weg gebracht, mit der wir insgesamt 20 Millionen Euro an zinsgünstigen Darlehen zum Wiederaufbau bereitstellen. Naturkatastrophen, sei es Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme oder andere tragische Ereignisse, hinterlassen oft Zerstörung und Leid. Es ist unsere moralische Pflicht, Solidarität zu zeigen und denjenigen, die von diesen Ereignissen betroffen sind, unsere uneingeschränkte Unterstützung zukommen zu lassen. Die Frage lautet nicht, ob wir helfen sollten, sondern WIE wir am effektivsten helfen können.
Lassen Sie uns weiter gemeinsam daran arbeiten, unsere Gesellschaft widerstandsfähiger gegenüber Naturkatastrophen zu machen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel