Grunderwerbsteuer | | Nr. 172/23
TOP 35: Die Grunderwerbsteuer braucht einen echten Neustart
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Ich freue mich immer sehr, wenn wir über steuerrechtliche Themen hier im Plenum diskutieren können. Von der Erbschaftssteuer bis zur Kaffeesteuer ist bereits viel dabei gewesen, heute geht’s um die Grunderwerbsteuer.
Die FDP möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass mögliche Bestrebungen der Bundesregierung zur Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer und vor allem für eine Länderöffnungsklausel für unterschiedliche Steuersätze unterstützt werden.
Ich möchte die FDP fragen, ob das wirklich klug ist. Denn ihr Antrag kratzt nur an der Oberfläche und geht nicht auf die wirklichen Probleme in der Grunderwerbsteuer ein. Zudem birgt eine Länderöffnungsklausel immer die Gefahr eines Steuerwettbewerbs unter den Bundesländern. Ich bin immer ein sehr optimistischer Mensch, aber ob wir uns auf dieses Feld begehen sollten, da mache ich ein großes Fragenzeichen. Denn unsere finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen sind einfach kleiner, als z.B. die aus Bayern, Hessen oder Baden-Württemberg.
Unser Alternativantrag geht dagegen auf die wirklichen Probleme in der Grunderwerbsteuer ein.
Das Grunderwerbsteuerrecht ist in den letzten Jahren sehr komplex geworden und führt teilweise zur Beteiligungsstrukturen, wo man sich fragt, ob die wirklich gewollt sind. Share Deals zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer sind nach wie vor möglich. Insbesondere die unterschiedliche Anknüpfung an die Steuerbarkeit in den unterschiedlichen Ergänzungstatbeständen und die fehlende Rechtsformneutralität führen zu großen Problemen.
Es bedarf einfach einen echten Neustart des Grunderwerbsteuerrechts.
Die Landesregierung wollen wir daher mit unserem Antrag bitten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Grunderwerbsteuerrecht einfacher, gerechter und vor allem eindeutig auszugestalten.
Dabei muss eine deutliche Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens, welche sowohl den Steuerpflichtigen als auch der Finanzverwaltung zugutekommt, in einem ganz besonderen Fokus stehen.
Dies wird nur gelingen, insbesondere im Hinblick auf das Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), welches ab dem 01.01.2024 gilt, wenn die Grunderwerbsbesteuerung wirklich modernisiert wird.
Die Grunderwerbsbesteuerung muss zukünftig rechtsformunabhängig erfolgen, die bisher bekannten Beteiligungsgrenzen und Fristen über das Halten von Anteilen abgeschafft werden und Mehrfachzurechnungen desselben Grundstücks in Kettenbeteiligungen verhindert werden.
Im Kern wird dadurch das erreicht, wofür die Grunderwerbsteuer gedacht ist, nämlich der Besteuerung des Überganges im Eigentum am „realen“ Grundstück.
Wichtig ist im gleichen Atemzug eine Entlastung von der Belastung durch die Grunderwerbsteuer.
Die FDP möchte im Grunderwerbsteuergesetz ermäßigte Steuersätze unter einschränkenden Tatbestandsmerkmalen also für bestimmte Gruppen, einführen. Auch hier stellt sich die Frage, ist das wirklich klug? Insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Förderwirkung und Steuerausfall.
Wir alle wissen, dass die Grunderwerbsteuer ein Kostentreiber bei der Schaffung von Wohnraum ist. Unser Modell ist vom eigentlich Grunderwerbsteuergesetz abgekoppelt und zielt auf eine passgenaue Förderung von Familien. Die Landeseigenheimzulage ist hier die richtige Antwort, um Familien zu entlasten. Unser Ziel ist die Umsetzung in dieser Legislaturperiode, hängt aber von den Möglichkeiten unseres Haushalts ab.
Ich bitte darum, unseren Antrag für eine echte Reform des Grunderwerbsteuerrechts zu unterstützen.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel