Kultureinrichtungen | | Nr. 72/23
TOP 33: Schleswig-Holsteinische Kulturinstitutionen umfassend unterstützen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe künstlerisch, kreativ und kulturell Tätige,
bereits die Corona-Pandemie war für die vielfältigen kulturellen Anbieter im Land mehr als herausfordernd. Der Verzicht auf das Publikum brachte so manchen Betreiber, sei es im Theater, im Museum oder im Kino in eine zum Teil existenzbedrohende Situation. Nur mit umfangreichen Hilfsprogrammen in Land und Bund konnte eine radikale Schließung und ein Kahlschlag der Kulturangebote verhindert werden.
Leider gab es für die Kultureinrichtungen und seine Akteure dann aber mit dem Abklingen der Pandemie keine Erholungspause, sondern vielmehr aus den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gleich die nächste große Herausforderung: Jetzt sind es die stark gestiegenen Energiepreise, gepaart mit den Folgen der Inflation. Beides zusammen bringt viele Kultureinrichtungen erneut in wirtschaftliche Notlagen. Rücklagen sind vielfach bereits verbraucht.
Vor dem Hintergrund des heutigen Jahrestages zum russischen Überfall auf die Ukraine und unter dem Eindruck der Veranstaltung vor Beginn dieser Plenartagung heute Morgen haben wir es gerade eindrucksvoll erlebt:
Die Musik der jungen Ukrainerinnen und Ukrainer ging unter die Haut. Sie hat uns tief berührt: mitten hinein in eine verzweifelte Lage. Wenn Menschen müde und erschöpft sind, richtet uns das wieder auf.
Vielfältige kulturelle Angebote sind gerade in Zeiten multipler Krisen unverzichtbar! Es ist daher gut und folgerichtig, dass der Staat den Kultureinrichtungen hilft und die zugesagte finanzielle Unterstützung jetzt auch kommt.
Die Energiepreise haben sich vervielfacht und das können Kultureinrichtungen gerade in Zeiten von Inflation nicht durch einen drastischen Anstieg von Eintrittspreisen kompensieren.
In Berlin hat der Haushaltsausschuss aus der Kulturmilliarde am 25. Januar endlich zumindest die ersten 50 Prozent der zugesagten Mittel für den Kulturfonds des Bundes freigegeben. Damit ist eine erste Tranche in einem Gesamtumfang von 375 Millionen Euro an den Start gegangen, die nun von den Kultureinrichtungen beantragt werden muss. Ein festes Mittelvolumen für Träger in Schleswig-Holstein besteht nicht. Antragsberechtigt sind private und öffentlich getragene Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende. Insofern besteht für alle Träger bundesweit die gleiche Chance Mittel zu erhalten.
Der nachrangige Härtefallfonds für Kultureinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein ergibt sich aus dem 8-Punkte-Entlastungspaket aus September 2022 und ist mit finanziellen Mitteln in Höhe von 4,5 Millionen Euro hinterlegt. Dieser Fonds wird die Lücken des Bundesprogramms schließen.
Volkshochschulen, Bildungsstätten und die Einrichtungen der Minderheiten, denen eine wirtschaftliche Notlage droht, können diese Landesmittel beantragen. Sie sind im Kulturfonds Energie des Bundes nicht berücksichtigt.
Das Land erwartet ca. 150 Anträge der Volkshochschulen und ca. 25 Anträge aus Einrichtungen der Minderheiten. Außerdem stockt das Land bei den öffentlich-rechtlichen Museumsstiftungen des Landes mit herausragender Bedeutung (Stiftung Schleswig-Holsteinischer Landesmuseen und Stiftung Schloss Eutin) die zu 50 Prozent vom Bund übernommenen Mehrbedarfe auf die volle Höhe des Energiekosten-Mehrbedarfs durch den Landesfonds auf.
Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich unserer Kulturministerin, dem Staatssekretär und der Kulturabteilung dafür, dass unmittelbar nach unserer Antragsstellung bereits eine zügige Erarbeitung des Richtlinienentwurfs für den Härtefallfonds auf Landesebene auf den Weg gebracht worden ist.
Unserer Förderlotsin Kultur danke ich für das Angebot einer digitalen Informationsveranstaltung zum Kulturfonds Energie des Bundes und zum Härtefallfonds des Landes am nächsten Montag. Jetzt geht es um eine zeitnahe und unbürokratische Antragstellung und zügige Auszahlung der Hilfen.
Die gut gepflegten Schätze in den Museen in unserem Land benötigen wohltemperierte Räume. Theater, Konzerte, Museen, Festivals, Kunstausstellungen, gemeinsames Singen oder Musizieren aber auch kulturelle Bildungsangebote sind identitätsstiftend. Sie fördern den gesellschaftlichen Austausch, sind ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor und dienen dem Zusammenhalt der Gesellschaft und damit unserer Demokratie.
Ihre finanzielle Unterstützung ist jetzt genau richtig!
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für die Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel