Antidiskriminierungsstelle | | Nr. 59/20
TOP 33: Diskriminierung leider immer noch aktuelles Thema
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Vielen Dank für diesen Bericht.
Man stelle sich einfach mal vor, Sie wollen mit ihren ausländischen Gästen eine bestimmte Diskothek in Schleswig-Holstein besuchen. Und stellen wir uns weiterhin vor, dass Ihre Gäste nicht unbedingt europäisch aussehen, weil sie z.B. aus Afghanistan kommen. Da können Sie in einigen Diskotheken in Schleswig-Holstein ziemliche Schwierigkeiten bekommen und es besteht die reale Gefahr, dass Ihre Begleiter nicht hereingelassen werden.
- Weil sie anders aussehen –
Das ist eigentlich kaum zu glauben, aber bittere Realität unter Besucherinnen und Besuchern von Diskotheken. Es ist ebenfalls kaum zu glauben, dass man sich dann Sätze anhören muss, die da lauten:
„Nein, ihr seid Ausländer.“
„Ihr kommt nicht rein!“
„Heute könnte Barack Obama kommen – selbst der käme nicht rein!“
Liebe Kolleginnen und Kollegen –
Das ist unverblümter Rassismus! Diese besagte Diskothek ist nach Medienrecherche dafür bekannt, dass es Rassismusvorwürfe gibt und schon mehrere Personen ähnliche Erlebnisse und Erfahrungen dort machen mussten.
Deswegen ist es gut, dass die Antidiskriminierungsstelle Kontakt zum Betreiber aufgenommen hat und diesem die Vorfälle geschildert hat. Daraufhin meldete sich der Anwalt des Betreibers und wies alle erhobenen Vorwürfe zur Diskriminierung und zum Rassismus wegen der ethnischen Herkunft zurück. Mit der Begründung, am besagten Abend wurden Gäste eingelassen und aber auch Gäste abgewiesen – unabhängig, ob es sich um Geflüchtete handelte oder auch nicht. Zudem wurde auf das Hausrecht des Betreibers hingewiesen und auf den Aspekt, dass die Türsteher selbst einen Migrationshintergrund hätten.
Da fragt man sich ernsthaft, was das denn für eine Relevanz hat.
Hausrecht hin oder her – Das Hausrecht begründet jedoch nicht, diskriminierendes und rassistisches Verhalten, so wie es am Eingang der Diskothek geschehen ist. All das geschah unter Zeugen.
Auf Anraten der Antidiskriminierungsstelle wären hier rechtliche Schritte angezeigt. Die Betroffenen Männer verzichteten jedoch darauf, weitere rechtliche Schritte einzuleiten – auch wegen ihres Aufenthaltsstatus und der drohenden zusätzlichen anfallenden Bürokratie. Rassistische Diskriminierung ist verboten und sollte demzufolge ins Ordnungsrecht aufgenommen werden, um uneinsichtige Betreiber solcher Stätten zum Umdenken zu bewegen.
Mit dem Team der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein gibt es seit 2013 eine Anlaufstelle rund um das Anti-Diskriminierungsgesetz für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Behörden,
- und diese Stelle funktioniert sehr gut.
Es werden Menschen diskriminiert, weil sie angeblich nicht der allgemeinen Norm entsprechen. Und es muss auch darauf geachtet werden, die Vorgaben durch das Bundesverfassungsgericht vom Oktober 2017 umzusetzen bezüglich der Berücksichtigung des Dritten Geschlechts. Das fängt schon mit der Sprache an. Die keine starre Einheit sein sollte, sondern sich den gesellschaftlichen Gegebenheiten anpassen.
Gerade auch bei Stellenausschreibungen, die geschlechterneutral zu verfassen sind.
Es ist fast nicht zu glauben, wie intolerant manche Menschen agieren und reagieren. Altersdiskriminierung ist weiterhin ein großes Problem – mal ist eine Person zu jung, oder sie ist angeblich zu alt.
Z.B. über 80-jährige erhalten von einigen Anbietern keine Internetverträge mehr. Probleme gibt es auch vermehrt im Umgang mit Transsexuellen. Besonders empörend ist der Fall einer Trans-Frau im Frauenfitnessstudio, der der Vertrag storniert wurde und der Satz dort fiel:
„Wie sieht die denn ausgezogen aus?“
„Das können wir unseren Kundinnen nicht zumuten.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen - das ist doch haarsträubend!
Auch wird berichtet über massive Schwierigkeiten bei der Mitnahme von Assistenzhunden in Lebensmittel- und Einzelhandelsgeschäfte, sowie in Kliniken und Reha-Einrichtungen. Eigentlich sollte es dort keine Schwierigkeiten mehr geben.
Aus diesen genannten und vielen weiteren Gründen ist es gut, diese Anlaufstelle gegen Diskriminierung vorzuhalten.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel