Regionalpläne | | Nr. 024/18
(TOP 32) Kein Ausbau der Windenergie ohne Akzeptanz der Bevölkerung
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Zunächst bedanke ich mich bei unserem Innenminister für seinen Bericht, der Antrag der SPD ist damit erledigt.
Aber nachdem der Kollege Hölk gestern etwas vom „faktischen Ausbaustillstand“ fabulierte, bedarf es folgender Feststellungen:
1. Es ist gut, dass es eine klare zeitliche Perspektive gibt. Wenn der 2. Entwurf Mitte des Jahres vorliegt und in die Anhörung geht, können auf dieser Grundlage weitere Ausnahme Genehmigungen erteilt werden.
2. Seit Beginn des Moratoriums sind 383 Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Damit kann von Stillstand doch überhaupt gar keine Rede sein.
3. Natürlich hätte die Windenergiebranche gerne schon jetzt eine verlässliche Rechtsgrundlage für den Bau Ihrer Anlagen. Aber nach dem Urteil des OVG mussten die Regionalpläne zwingend überarbeitet werden. Und natürlich benötigt man Zeit, um rund 6500 Einwendungen zu bearbeiten. Aber die gute Nachricht ist doch, dass der 2. Entwurf Mitte des Jahres vorliegen wird und auf dieser neuen Grundlage zumindest Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können.
4. Selbstverständlich ist doch auch, dass eine so weitgehende Überarbeitung der Planung auch eine neue Bürgerbeteiligung, eine 2. Anhörung erfordert. Denn ohne eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung wird die Energiewende und der Ausbau der Windenergie nicht gelingen. Deshalb kann auch erst nach der 2. Anhörung überblickt und entschieden werden, ob eine weitere, eine 3. Entwurfs- und Auslegungsrunde nötig wird. Wenn nicht, kann im 1. Halbjahr 2019 die abschließende Bearbeitung erfolgen, sonst ergibt sich ein weiteres Jahr der Bearbeitung.
5. Das OVG Urteil hat dem Windenergieausbau die rechtliche Grundlage genommen und damit zwingend einen Zeitverlust für die Neuplanung verursacht. Wenn Sie –jetzt als Opposition, sie waren an der Überarbeitung ja auch als Regierung beteiligt—wenn Sie jetzt also der Koalition zeitliche Verzögerungen vorwerfen wollen, kann sich das doch nur auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten neuen bzw. geänderten Anforderungen beziehen. Die sind doch aber nicht der eigentliche Grund der Verzögerung. Und sie dienen, wie z. B. die Vergrößerung der Abstandsflächen, der größeren Akzeptanz in der Bevölkerung. Und das kann wiederum dazu führen, Prozesse zu vermeiden und damit letzten Endes doch Zeit zu sparen.
6. Die Verlässlichkeit der Planung und die Verlässlichkeit des Zeitplans sind wichtiger als ein kalendermäßig bestimmtes Datum. Der neue Aufschlag muss sitzen, sonst werden die Energiewendeplanungen im Bereich Wind extrem schwierig werden.
7. Wir sind voller Zutrauen, dass der Innenminister mit seinem Haus diese Herausforderung bewältigen wird. Der heutige Bericht hat gezeigt, dass die Regionalpläne auf einem guten Weg sind.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel