Photovoltaik | | Nr. 210/23
TOP 31: Freiflächen-Photovoltaik weiterentwickeln
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kollegen,
wir wollen in Schleswig-Holstein erstes klimaneutrales Industrieland werden. Dazu gehört neben dem intensiven Ausbau von Windkraftanlagen auch der Ausbau von Photovoltaikanlagen.
Wir haben uns ehrgeizige Ziele gesetzt und die Anzahl an installierter Leistung von Erneuerbaren Energien wächst in unserem Land täglich.
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl an Solar-Freiflächen deutlich gestiegen. Aktuell haben wir rund 1,7 Gigawatt installierte Photovoltaik - Leistung in Schleswig-Holstein. Die Potentiale sind jedoch weitaus größer.
Bereits seit 2021 wurden die Kommunen durch einen Beratungserlass für Solar-Freiflächenanlagen durch das Innenministerium unterstützt. Anders als bei dem Ausbau von Windkraftanlagen erfolgt keine Landesplanung, sondern die Kommunen entscheiden auf Basis von Leitlinien selbst über den Ausbau.
An diesem Vorgehen halten wir auch fest. Gleichzeitig wollen wir den Ausbau in noch bessere Bahnen lenken und den Erlass weiterentwickeln.
Sowohl die Energieerzeugung als auch die Produktion von Lebensmitteln gehören zur notwendigen Versorgungssicherheit. Sie dürfen aus unserer Sicht nicht gegeneinander ausgespielt, sondern müssen gemeinsam gedacht werden. Ein Punkt ist dabei beispielsweise die Nutzung von Agri-Photovoltaikanlagen und damit eine gleichzeitige Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Produktion und die Stromproduktion.
Als Gunststandort sind wir in Schleswig-Holstein auch für die Ernährungssicherung verantwortlich. Und wie schnell diese labil werden kann, haben wir hier vor einem dreiviertel Jahr bereits debattiert. Und daher ist es aus unserer Sicht notwendig, dass hochwertige Ackerböden der Landwirtschaft vorbehalten werden.
Jeden Tag wird landwirtschaftliche Fläche aus der Nutzung genommen – sei es für wichtige Wohn-, Gewerbe- oder Industrieansiedlung, Infrastruktur oder Energie.
Und die Nutzung weitere landwirtschaftlicher Fläche, hat nicht nur Einfluss auf die landwirtschaftliche Produktionsmenge, sondern auch Einfluss auf die Kauf- und Pachtpreise und das wiederrum auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.
Und hier wollen wir eine klare Regelung.
In anderen Bundesländern gibt es beispielsweise eine festgelegte Grenze für die Nutzung von Ackerböden für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Diese ist durch Bodenpunkte angegeben. Ob diese auch für Schleswig-Holstein gilt, muss geprüft und gemeinsam besprochen werden. Wichtig ist allerdings, dass hochwertige Ackerböden der Ernährung vorbehalten sein müssen.
Durch den Bau von Freiflächen-Solaranlagen und den Anschluss an das Stromnetz wird auf der einen Seite klimaneutraler Strom produziert und eingespeist. Dieser ist wichtig und wir brauchen den Ausbau.
Auf der anderen Seite werden durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen auch Lebensräume zerschnitten. Die neue Privilegierung an Autobahnen oder Bahntrassen ist gut gedacht, allerdings werden die Wege für eine Wildquerung dadurch immer größer. Denn jetzt sind es eben nicht nur beispielsweise Schienen, sondern auch die jeweils 200 Meter breiten Korridore an beiden Seiten. Und auch unabhängig von Straßen und Bahntrassen können große Freiflächen-Anlagen Lebensräume zerschneiden.
Für die genetische Vielfalt ist ein Austausch allerdings unabdingbar. Daher ist es umso wichtiger, dass die Freiflächen-Anlagen wildfreundlicher gestaltet werden. Beispielsweise durch weitere Verbundsysteme, andere Sicherheitsvorkehrungen oder größere Abstände. Vorschläge liegen bereits vom Landesjagdverband und von anderen Naturschutzverbänden vor. Nun wollen wir diese auch besser nutzen.
Generell gilt für uns: Primär sollten Solaranlagen für versiegelte Flächen, wie beispielsweise Häuserdächer, Parkplätze oder ähnliches genutzt werden. Sekundär sehen wir die Nutzung von neuen Flächen.
Doch neben diesen Maßgaben, wollen wir den Bau von Photovoltaikanlagen, gerade da wo wir sie im Schwerpunkt sehen, auch erleichtern und weiter voranbringen.
So wollen wir beispielsweise bürokratische Hürden abbauen und das Beantragen effizienter gestalten. Es kann nicht sein, dass Menschen sich gegen eine Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach entscheiden, weil es zu viele Regularien, Bürokratie oder es zu viele unterschiedliche Ansprechpartner gibt.
Wir wollen daran arbeiten, dass es denkmalschutzrechtliche Vereinfachungen gibt, um so ein Mehr zu ermöglichen. Und wir wollen beispielsweise wiedervernässte Moore besser für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen nutzen, sodass gleich mehrfach CO2 eingespart wird.
Mit unserem Antrag gehen wir aber auch auf den Netzanschluss an das öffentliche Stromnetz und eine bessere Planbarkeit ein: Denn neben der großen Herausforderung des Bauens von Erneuerbaren Energien ist der rechtzeitig verfügbare Netzanschluss oftmals eine weitere Herausforderung, der wir begegnen möchten.
Denn anders als bei Windkraftanlagen, bei denen es jetzt schon ausgewiesene Flächen gibt, wissen die Netzbetreiber aktuell nicht genau, wo zukünftig Solaranlagen gebaut werden.
Daher ist es wichtig, dass eine frühzeitige Abstimmung mit dem örtlichen Verteilnetzbetreiber oder der Schleswig-Holstein Netz AG erfolgt. Damit auch deren Planungen sich daran anpassen können und die Anlagen so früh wie möglich angeschlossen werden können. Daher bitten wir die Landesregierung auch die netzverträglichen Standorte einmal darzustellen, damit Kommunen diese für die Planungen und Abwägungen nutzen können.
Denn wir müssen verhindern, dass Solaranlagen errichtet werden und erst wesentlich später an das Netz angeschlossen werden.
Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und Danke für die Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel