Ganztagsschule | | Nr. 342/20
TOP 31: Bund ist bei der Finanzierung der Ganztagsbetreuung in der Pflicht
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bund hat ambitionierte Pläne. Bis 2025 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen umgesetzt werden. Ein bedeutender Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und ein Schritt, der Schule – das können wir heute schon sagen – sehr verändern wird.
Wir wollen, dass Eltern sich sicher sein können, dass ihre Kinder auch nach Schulschluss gut aufgehoben sind. Dabei müssen wir erreichen, dass die Qualität und die Finanzierung der verschiedenen Angebote in der Nachmittagsbetreuung vereinheitlicht werden. Die Neuordnung der KiTa-Gesetzgebung hat uns einen Einblick gegeben, wie schwierig es sein kann, in gewachsenen Strukturen Standards zu definieren.
Dabei müssen wir die Wünsche der Eltern im Auge haben. Und wir müssen bei dem Setzen von Zielen realistisch sein. Schleswig-Holstein ist aus verschiedenen Gründen kein Vorreiter bei Ganztagsschulen und -angeboten im Bundesvergleich. Viele Ganztagsangebote an unseren Schulen sind unterfinanziert und entsprechen nicht den qualitativen Anforderungen an ganztägige Bildung und Betreuung. Eine bessere Verzahnung der Ganztagsangebote mit außerschulischen Organisationen und Einrichtungen wird erforderlich sein.
Ganztagsschule wird aus meiner Sicht das große Thema in der Schulpolitik für die kommenden Jahre sein. Deshalb ist es eine große Chance, dass der Bund sich bei diesem Thema einbringen möchte. Ich will aber deutlich sagen, wenn der Bund den Rechtsanspruch am Ganztag bestellt, dann muss er auch dafür bezahlen. Und dabei kann es nicht reichen, wenn man sich initial nur an einigen Investitionskosten beteiligt. Wir erwarten, dass sich der Bund dauerhaft an den Kosten für die Ganztagsversorgung an den Schulen beteiligt.
Richtig ist, im ersten Schritt wird es um Investitionen gehen. Wir brauchen Räume und vor allem auch Schulmensen für die Mittagsversorgung, um Ganztagsschulen organisieren zu können. Dafür sind auch die ersten Mittel sowohl vom Bund als auch vom Land zur Verfügung gestellt worden. Die kommende Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder über die Investitionskosten sieht vor, dass Schleswig-Holstein im ersten Schritt 25,5 Mio. Euro erhält. Als Land wollen wir den kommunalen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 30 Prozent – das macht immerhin 11 Millionen Euro aus – vollständig übernehmen. Damit aber nicht genug: Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat das Land im Rahmen des Infrastrukturfonds „Schule, Klimaschutz und Mobilität“ in einem Volumen von 150 Millionen Euro Mittel für die Kofinanzierung des Bundesprogramms für Ganztagsbetreuung an Schule vorgesehen. Damit sind wir als Land auf den Investitionsschub für Ganztagsschulen vorbereitet.
Genauso werden wir uns aber um das Thema Betriebskosten kümmern müssen. Dass wir dort den Bund in der Pflicht sehen, habe ich ja gerade schon gesagt. Daneben werden auch weiterhin sowohl das Land als auch die Kommunen sowie die Eltern die Finanzierung sicherstellen müssen. Von diesen Vereinbarungen und den zur Verfügung stehenden Mitteln je Ganztagsplatz wird auch am Ende abhängen, welche Ganztagsangebote wir uns konzeptionell leisten können. Dafür brauchen wir ein Konzept, das wir mit unserem Antrag auf den Weg bringen wollen.
Die Zeit reicht nicht, um alle Aspekte beim Thema Ganztag anzusprechen. Zum Beispiel müssen wir uns auch damit beschäftigen, welche Auswirkungen Ganztagsangebote auf heutige Formen der Nachmittagsgestaltung von Schülerinnen und Schülern haben werden. Ich begrüße es daher sehr, dass wir mit unserem Antrag auch einen Dialogprozess mit Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie mit den Schulträgern, den Trägern der Jugendhilfe und den bestehenden Ganztagsangeboten auf den Weg bringen.
Und bei aller Freude über das Lernen und die Schule: Kinder haben auch das Recht einmal Kind zu sein. Und fernab von organisierten Angeboten von Schule und Betreuung zu spielen, kreativ zu sein und sich mit sich selbst zu beschäftigen. Ich wünsche mir sehr, dass das auch weiterhin ein Teil von Kindheit ist.
Sie sehen also, es bleiben noch viele Fragen offen. Aber wir kümmern uns. Es wird heute nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir über dieses Thema gesprochen haben.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel