Kirchenasyl | | Nr. 023/18
(TOP 30) Es geht für mich nicht um das „OB“ des Kirchenasyls, sondern um das „WIE“!
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Nicht zum ersten Mal steht die Gewährung von Kirchenasyl im Fokus der gesellschaftlichen Diskussion. Vor allem im Zusammenhang mit der Zunahme der Flüchtlingszahlen seit den 1970er Jahren hat die Gewährung von Kirchenasyl wieder an Bedeutung gewonnen.
Und bereits 2015 hatten wir die Situation, dass viele neu begonnene Kirchenasyle Geflüchtete in Obhut nahmen, die aufgrund der EU-Dublin-Verordnung vor einer Rücküberstellung in das EU-Land standen, in dem sie zuerst registriert waren. Der Bund und die christlichen Kirchen haben sich daraufhin auf einen besonders sensiblen Umgang mit dem Instrument Kirchenasyl als Ultima Ratio verständigt.
Und dennoch sind die Zahlen in diesem Bereich aktuell wieder gestiegen. Die Befürchtung, über die Gewährung von Kirchenasyl würden
· rechtsstaatliche Verfahren ausgehebelt,
· Kirchen würden das Kirchenasyl zunehmend als Systemkritik am europäischen Dublin-System nutzen,
liegt nahe.
Und das gesellschaftliche Misstrauen gegenüber dem Handeln der örtlichen Kirchengemeinden steigt, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat sinkt. Selbstverständlich können und dürfen wir diese Entwicklung nicht ignorieren, sondern müssen sie ernst nehmen und den Menschen in unserem Land die Sicherheit geben, dass rechtsstaatliche Asylverfahren und Vereinbarungen auch eingehalten werden. Alle Menschen in unserem Land müssen sich auf einen funktionierenden Rechtsstaat verlassen können.
Und, vielleicht ist es der AfD entgangen: Diese Landesregierung ignoriert das nicht und ist bereits Ende des Jahres tätig geworden. Gerade weil es erst 2015 eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen gegeben hat, ist es doch naheliegend, dass unser Innenminister bereits Ende des Jahres die Initiative ergriffen hat und gemeinsam mit den Innenministern der Länder auf Einhaltung dieser Vereinbarung gedrungen hat.
Und ich erwarte auch, dass in diesen Gesprächen über mögliche Schwachstellen gesprochen wird. Denn natürlich frage auch ich mich, wie es zu dieser Zunahme kommt und ob und wo es möglicherweise Handlungsbedarf gibt.
Es erscheint mir auch erforderlich, insbesondere im Bereich der Dublin-Fälle und möglichen Verfristungen bestehende Kommunikationsstrukturen transparenter zu gestalten und die Einbindung der jeweiligen Landesregierungen in die Entscheidungsprozesse zu verbessern.
Der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Weg ist für mich nicht der Richtige. Zum einen ist er fachlich nicht korrekt, denn ich vermute, sie berufen sich auf die Dublin III-Verordnung! Zum anderen wird der Antrag der AfD dem Umstand nicht gerecht, dass die Entscheidung in Dublin-Verfahren beim Bund liegt. Daher ist der Antrag auch im Ergebnis nicht zielführend. Ganz unabhängig davon, dass der vermeintliche Prüfauftrag gespickt ist mit Unterstellungen und Pauschalisierungen, trägt er mitnichten dazu bei, aufzuklären oder gar eine Lösung herbeizuführen.
Das Beschreiten von Insellösungen hilft niemandem, auch nicht den vielen in der Flüchtlingsarbeit engagierten Ehrenamtlern, bei der Bewältigung der nach wie vor hohen Zuwanderungszahlen.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch für das großartige Engagement vieler Christen und der Kirchen für die Integration von Flüchtlingen bedanken. Die Anzahl der hier im Raum stehenden Fälle stehen in keinem Verhältnis dazu. Deswegen ist es meine Überzeugung, dass der von den Innenministern der Länder beschrittene Weg der richtige ist.
Es geht für mich nicht um das „OB“ des Kirchenasyls, sondern um das „WIE“!
Aber eines muss immer klar sein; liebe Kolleginnen und Kollegen: Freiheit braucht Sicherheit!
Rechtsstaatliche Verfahren dürfen unter Berufung auf das Kirchenasyl nicht umgangen werden. Humanität und Rechtsstaat stehen nicht in einem Konkurrenzverhältnis, sie sind eben nicht zwei Seiten einer Medaille. Unsere Verfassung und unser Rechtsstaat basieren auf dem Gedanken der Humanität. Und ich appelliere an alle dies nicht in Frage zu stellen. Denn bei allem Respekt: Am Ende trägt der Staat die Verantwortung für Flüchtlingsaufnahme, deren Unterbringung und für die Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel