Weideprämie | | Nr. 323/22
TOP 30: Weideprämie unbürokratisch auf den Weg bringen
Rede zu Protokoll!
Sehr geehrte Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste,
wir alle haben, wenn wir an Schleswig-Holstein denken, das Bild der schwarz-bunten Kuh auf grüner Wiese vor blauem Himmel vor Augen. Das gehört zur Identität von Schleswig-Holstein und ist auch eine wunderbare Werbung für unser schönes Bundesland.
Leider wurden die Tiere auf der Weide in den letzten Jahrzehnten weniger. Ein Grund ist natürlich, dass die Tiere insgesamt in Schleswig-Holstein in den letzten Jahrzehnten weniger geworden sind. Gab es im Jahr 2020 circa eine Million Haltungsplätze für Rinder aller Art sind dies 17 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor.
Im Jahr 2010 hatten jedoch 64 Prozent der Rinder und 77 Prozent der Milchkühe Zugang zur Weide. Im Jahr 2020 waren es laut dem statistischen Landesamt lediglich die Hälfte aller Tiere.
Das hat natürlich die unterschiedlichsten betrieblichen Gründe. Hierzu gehören Flächenverfügbarkeiten, Fütterungs- und Hygienekonzepte, aber auch Arbeitsorganisation auf den Betrieben. Denn ja, Weidehaltung ist mehr Arbeitsaufwand. Und der Arbeitsaufwand auf Tierhaltungsbetrieben ist enorm und kostet Geld. Das können wir nicht ändern, aber mit der Einrichtung einer Weideprämie, können wir diesen Mehraufwand abfedern und Anreize für eine Ausweitung der Weidehaltung geben.
Eine Einführung sofort, ist aufgrund der Planungs- und Genehmigungshorizonte im Rahmen der GAP durch EU und Bund jedoch nicht möglich. Umso wichtiger ist es, dass wir diese wichtige Diskussion jetzt führen und die Prozesse jetzt anzustoßen, um diese wichtige Maßnahme schnellstmöglich umsetzen zu können.
Neben der Einrichtung einer Weideprämie sollten wir auch an das gehen, was den praktischen Landwirt vor Ort meist noch mehr ärgert als die monetäre Seite der Medaille. Die vielen Auflagen und Bestimmungen, mit denen er konfrontiert wird, wenn er das Beste für seine Tiere machen will. Und ja, und auch das ist mehr Arbeitsaufwand am Schreibtisch. Und hier können wir etwas ändern.
Viele von uns kennen aus den jeweiligen Berufsfeldern aus dem er oder sie kommt, hohe bürokratische Auflagen für so vieles. Diese gibt es natürlich auch in der Landwirtschaft. Und viele Auflagen und Bestimmungen haben ihren Grund.
Eine lückenlose Nachverfolgung der Tiere macht tierseuchenrechtlich absolut Sinn. Aber wenn die Auflagen eine so hohe Hürde darstellt, dass es Tierhalter davon abhält, das Tierwohl zu verbessern, haben wir den Bogen doch überspannt.
Lassen sie mich ihnen ein Beispiel geben. Nehmen sie mal an, sie möchten ihre Jungtiere auf einer Fläche ihres Nachbarn weiden lassen. Dafür müssen sie die Tiere in der HIT-Datenbank ummelden (für die Rückverfolgbarkeit und die Tierseuchenprävention) und einen Pensionstiervertrag machen (für den Steuerberater), darin muss natürlich geregelt sein, wer die Tiere versichert hat (bei Haftungsfragen) und wie viele Tage die Tiere auf der Fläche verbleiben, damit die Düngebilanz stimmt.
Wenn ihr Nachbar dann auch noch kein Tierhalter ist, wird es noch komplizierter. Dann könnten sie über einen temporären Pachtvertrag (Achtung bei der Wahl des Zeitraumes wegen des Sammelantrages) in Kombination mit einem Gülleabnahmevertrag, der die errechnete Menge der Ausscheidungen der Tiere dieser Alters- und Gewichtsklasse gemäß den Vorgaben der DüngeVO, beinhaltet, nachdenken. Aber ich schweife ab.
Sie sehen, was ich damit sagen will. Es soll keine Lücke in der Rückverfolgbarkeit entstehen, aber ich bin überzeugt, dass wir Vorgänge verschlanken können, auch mit Hilfe der Digitalisierung.
Aus diesem Grund möchte ich, dass wir dieses Thema im Ausschuss beraten. Zum einen um die Einführung einer Weideprämie auf den Weg zu bringen. Zum anderen aber auch, um die bürokratischen Hürden für diese, für Schleswig-Holstein so typische Haltungsform, so niedrig wie möglich zu halten.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel