Regionalpläne | | Nr. 434/23
TOP 30: Regionalplanung zukunftsicher gestalten
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Präsidentin,
meine Damen und Herren,
das Raumordnungsgesetz schreibt vor, dass die gesamträumlichen Festlegungen des Landesentwicklungsplans in teilräumlichen Regionalplänen konkretisiert werden müssen. Mit den Entwürfen der Regionalpläne haben wir nun eine Grundlage dafür, wie die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplans konkret aussehen könnten. Der damalige Landesraumordnungsplan wurde ja nicht von ungefähr in den Landesentwicklungsplan umbenannt.
Denn wir wollen ja auch mit der Raumplanung Entwicklungsmöglichkeiten strukturiert planen. Also sollen auch die Regionalpläne Entwicklungspläne sein für Siedlungsstruktur, Verkehrsinfrastruktur, inner- und überörtliche Daseinsvorsorge sowie für Freiräume. Es geht also auch bei der Raumplanung – wie auch bei vielen anderen Strukturplanungsinstrumenten – um die Transformation von Wirtschaft, Verkehr, Strom- und Wärmeenergieversorgung. Und das alles in Zeiten von Digitalisierung und zunehmenden globalen Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund müssen auch die Regionalpläne eine deutliche Flexibilität haben, um auf zukünftige Anforderungen im Transformationsprozess reagieren zu können. Insofern ist es richtig, dass die Planungstiefe nicht zu tief greift, denn die Pläne sollen ja über einen längeren Zeitraum Bestand haben. Gleichwohl brauchen wir für Menschen, Unternehmen und Kommunen Planungssicherheit.
Dazu haben wir mit den Entwürfen nun eine Grundlage vorliegen. Jetzt geht es darum, die eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten und zu schauen, wie die Entwürfe der Regionalpläne noch angepasst werden können, um die Ziele der Landesentwicklungsplanung zu gewährleisten, um den Transformationsprozess raumplanerisch zu begleiten und um den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen zu entsprechen.
Und ich glaube auch, dass wir angesichts der Herausforderungen und Ansprüche an Transformation und Fläche, dass wir uns die Entwürfe der Regionalpläne zusammen mit den eingegangenen Stellungnahmen noch mal genau auf möglichen Anpassungsbedarf anschauen müssen.
Was wir aber nicht machen sollten ist zum jetzigen Zeitpunkt eine grundlegende Überarbeitung zu beschließen. Zum einen würden alle bisherigen Prozesse vergebens, angefangen von der Grundlagenerstellung bis hin zu den vielen erarbeiteten Stellungnahmen. Und zum anderen würde bei einer Neuaufnahme des Verfahrens alles noch mal deutlich verlängert und die benötigte Raumplanung extrem verzögert. Sehr wahrscheinlich müsste auch noch mal eine komplett neue Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden und der FDP-Antrag würde einen extremen Bürokratieaufwand nach sich ziehen. Das kann nicht unser Interesse sein.
Wir müssen jetzt im Verfahren bleiben, die Entwürfe mit den Eingaben übereinanderlegen und für die Transformation unsere raumplanerischen Grundsätze und Ziele flexibel und zukunftsfest in die Regionalpläne einarbeiten. Und wenn wir jetzt im Verfahren bleiben, dann sollten wir uns für die Zukunft aber auch mal die Verfahrensregeln anschauen und das Regelwerk entschlacken. Im Raumordnungsgesetz des Bundes werden umfangreiche Vorgaben gemacht. Ich kann mir gut vorstellen, dass da Bürokratie deutlich reduziert werden kann. Das würde für mehr Entwicklungsmöglichkeiten und Planungsflexibilität sorgen.
Vielen Dank
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel