Erbschaftsteuer | | Nr. 367/22
TOP 30: Keine indirekte Erhöhung der Erbschaftsteuer
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit der Neuregelung der Bewertung von Immobilien im Rahmen der Immobilienwertermittlungsverordnung hat der Bund auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reagiert.
Als Ergebnis dieser Anpassung werden zukünftig auch Immobilien mit Ihrem Verkehrswert bei der Ermittlung der Höhe der Erbschaft angesetzt. Dementsprechend werden die Bewertungsregelungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer vereinheitlicht. Das war das Ziel des Bundesverfassungsgerichts.
Was nicht das Ziel des Bundesverfassungsgerichts war, ist eine indirekte Erhöhung der anfallenden Erbschaftsteuer. Und genau das ist auch die Position der CDU in Schleswig-Holstein. Eine überbordende Besteuerung von Erbschaften innerhalb von Familien lehnen wir strikt ab und ist mit unserer Auffassung des Artikels 6 unseres Grundgesetzes, dem besonderen staatlichen Schutz der Familie, nicht vereinbar.
Ist es doch ein zentraler Leistungsanreiz für viele Menschen etwas für kommende Generationen zu schaffen. Seinen Kindern und Enkeln etwas mitzugeben und diesen ein solides Fundament, auf dem Sie Ihr Leben gestalten können, zu errichten.
Die im Zuge des Jahressteuergesetz 2022 eingebrachte Änderung der Immobilienwertermittlungsverordnung, welche deutlich höhere Besteuerungsgrundlagen zur Folge hat, ohne gleichzeitige Anpassung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sehen wir daher äußerst kritisch.
Darüber hinaus sehen wir allerdings noch mehr Punkte, welche bei einer näheren Betrachtung der Erbschaftsteuer thematisiert werden müssen. Beispielsweise die gegenwärtig rechtlich nicht klar definierte Frist (unverzüglich) bis zu welcher das Elternhaus bezogen sein muss ohne das Erbschaftsteuer anfällt. Die in der Rechtsprechung gängige Frist von sechs Monaten kann in komplizierten Nachlassfällen äußerst knapp sein. Für diese Fälle, in denen die Lebensrealität sich noch nicht in der Gesetzgebung widerspiegelt, müssen die Fristen klarer definiert werden.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich tatsächlich gefreut, als dieser TOP auf der Tagesordnung unserer heutigen Sitzung platziert worden ist. Ist die Debatte doch aktueller denn je. Habe ich doch erwartet, dass uns ein fachlich ausgewogener und präziser Antrag serviert wird. Leider hält das uns vorliegende Papier der FDP bei näherer Betrachtung diesem Anspruch an die Debatte nicht stand. Es handelt sich leider um ein schlichtes Ablenkungsmanöver.
Das gastronomische Pendant zu dem uns vorliegenden Antrag ist die Wassersuppe. Es fehlt schlicht der Inhalt. Bereits auf den ersten Blick hat mich der fehlende Schleswig-Holstein Bezug, beispielsweise die Folgen der Reform auf die Eigenheimbesitzer auf unsere Inseln und Halligen sowie in unseren beliebten Tourismusregionen irritiert.
Dort wo der Wert des Eigenheims aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren, den tatsächlichen baulichen Wert deutlich überschreitet. Wenn diese Häuser nicht binnen kürzester Zeit selbst bezogen werden, kann die anfallende Erbschaftsteuer zum Verlust des Elternhauses führen. Dieses und viele weitere Themen hätten Sie ansprechen können aber haben die Gelegenheit dafür versäumt.
Auf den zweiten Blick ist dieser fehlende Bezug auf unser Schleswig-Holstein nicht mehr verwunderlich. So handelt es sich doch um eine 1:1-Kopie eines Antrags aus Nordrhein-Westfalen, welchen Sie ohne jegliche Änderung hier bei uns einbringen. Mal wieder zeigt sich: Gut kopiert ist nicht gleich gut gemacht.
Etwas Eigenleistung, liebe FDP, hätte Ihrem Antrag nicht geschadet. Darüber hinaus ist eines ganz eindeutig: Bei dieser Initiative handelt es sich um ein schlichtes Ablenkungsmanöver. Ein Manöver, um den schwarzen Peter den Ländern zuzuschieben und von der eigenen mangelhaften Leistung bei diesem Thema im Bund abzulenken.
Zeigte sich doch bereits im November, dass das von der FDP geführte Finanzministerium in Berlin das Thema nicht auf dem Schirm hatte. So wurde am 21. November ein Schreiben des BMF veröffentlicht in welchem das FDP geführte Ministerium noch die Einschätzung vertrat, dass es bei den Neubewertungen um keine steuererhöhende Maßnahme handelt. Wenige Tage später fiel dieser Fehler wohl endlich jemandem auf. Seitdem ist diesen Schreiben nämlich kommentarlos zurückgezogen worden.
Darüber hinaus kann man festhalten, dass die wichtigste Debatte zur Anpassung der Freibeträge bereits geführt worden ist. Und zwar am 01. Dezember im Deutschen Bundestag. Dort gab es die Möglichkeit die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer unkompliziert und zügig zu erhöhen. Diesbezüglich lag ein Antrag von CDU/CSU vor und wer hat ihn abgelehnt? Neben den erwartbaren Ablehnungen von Linke, SPD und Grünen war es die FDP, die sich einer Erhöhung der Freibeträge in den Weg gestellt hat!
Im Anschluss an dieses Votum nun in den Ländern mit dieser Forderung aufzuschlagen ist eine offensichtliche Nebelkerze, um von diesem Abstimmungsverhalten abzulenken! Dieses Spiel werden wir hier nicht mitspielen!
Daher stimmen wir heute Ihrem Antrag nicht zu, werden das Thema aufgrund der beschriebenen Wichtigkeit im Ausschuss weiter beraten und den notwendigen Schleswig-Holstein Bezug herstellen!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel