Tilgungsgesetz | | Nr. 212/23
TOP 3: Verfassungsauftrag wird konsequent umgesetzt
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Artikel 61 Abs. 1 unserer Landesverfassung besagt, Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Dieser Grundsatz gilt in Normallagen und ist absolut richtig.
Aber Artikel 61 im Abs. 3 sagt auch, im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von der Vorgabe der Schuldenbremse aufgrund eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages abgewichen werden. Dazu muss ein Tilgungsplan der dafür aufgenommenen Kredite beschlossen werden und die Kredite im Rahmen dieses Tilgungsplans in einem angemessenen Zeitraum zurückgeführt werden.
Und genau diesen Tilgungsplan werden wir heute beschließen.
Der Tilgungsplan sieht vor, in maximal 29 Jahren ab 2024 insgesamt 2.908.840.393,05 Euro zu tilgen. Dabei fangen wir vier Jahre früher an als der Bund mit der Tilgung seiner Notkredite und haben einen Tilgungszeitraum, der kürzer ist als beim Bund oder bei anderen Ländern.
Auch wenn derzeit und auch in den künftigen Jahren die Haushaltslage nicht einfach ist und es Lücken in der Planung gibt, ist es richtig, im kommenden Jahr mit der Tilgung, wie geplant zu beginnen, denn wir wollen als schwarz-grün den Verfassungsauftrag konsequent umsetzen.
Ich möchte hier nochmal betonen, dass wir alle es uns mit der Aufnahme der Notkredite nicht leicht gemacht haben. Aber denken wir nur einmal zurück, an die Corona-Pandemie, die bis heute und noch weit in die Zukunft nachwirken wird. Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und viele weitere Einrichtungen mussten sich ganz plötzlich auf die Pandemie einstellen. Es musste Schutzausrüstung angeschafft werden, die Digitalisierung wurde massiv ausgebaut, um ein Leben auf Distanz zu ermöglichen. Eine wirklich schlimme Zeit. Nahtlos schloss sich der schreckliche russische Angriffskrieg auf die Ukraine an mit allen seinen Folgen, wie den Schutz, die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten, die Bewältigung der Energiekrise und die Bewältigung der Preissteigerungen.
Mit den Notkrediten haben wir pragmatisch und schnell auf die Krisen reagiert, den Menschen im Land Sicherheit gegeben und Schleswig-Holstein so gut durch die Krisen geführt. Anstatt einen U-Turn auf dem Highway zu machen, haben wir unser Land auf Kurs gehalten.
Für uns alle war diese Situation und deren Umgang neu, ohne, dass es Beispiele aus der Vergangenheit dazu gab. Auch wenn vielleicht noch die ein oder andere Frage offen sein mag, aber so hat der Wissenschaftliche Dienst zum Ukraine-Notkredit in seinem Gutachten dargelegt, dass eine evidente Verfassungswidrigkeit des Beschlusses vom 24. November 2022 sowie des 4. Nachtragshaushaltsgesetzes 2022 nicht festgestellt werden kann. Das ist für mich eine klare Aussage!
Denn die Notkredite sind für die Krisenbewältigung aufgenommen worden und sobald feststand, dass Beträge nicht mehr notwendig waren, wurden diese auch umgehend zurückgeführt.
Um das auch noch einmal im Zeitverlauf darzustellen:
Im Jahr 2020 haben wir in diesem Hause 5,5 Milliarden Euro für den Corona-Notkredit bewilligt. Dazu kam der Konjunkturkredit von 700 Millionen Euro, der in 2021 und 2022 komplett zurückgeführt worden ist. Zudem wurde der Corona-Notkreditrahmen im Jahr 2020 um 355 Millionen Euro abgesenkt.
Im Frühjahr des letzten Jahres haben wir den Corona-Notkredit um 400 Millionen Euro abgesenkt und mit genau diesem Betrag den Ukraine-Notkredit beschlossen, ohne zusätzliche Kreditermächtigung. Mit dem vierten Nachtragshaushalt haben wir die Kreditermächtigung für die Ukraine um eine weitere Milliarde Euro aufgestockt. Somit betrug der gesamte Notkreditrahmen rund 6,5 Milliarden Euro. Mit dem Jahresabschluss 2022 wurde der Kreditrahmen um insgesamt 3,2 Milliarden Euro reduziert.
Der verbleibende Notkredit aus Corona von 1,5 Mrd. Euro und des Ukraine-Notkredits von 1,4 Mrd. Euro wird nun in einem gemeinsamen Tilgungsplan ab dem kommenden Jahr zurückgeführt.
Dafür bitte ich um Zustimmung.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel