Datenschutz | | Nr. 150/18
(TOP 3) Neue Datenschutz-Epoche beginnt
MdL Werner Kalinka zu TOP 3 EU-Datenschutz-Grundverordnung, 27. April 2018:
„Die ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und die Richtlinie (EU) 2016/680 markieren eine neue Datenschutz-Epoche auch für Schleswig-Holstein. Die Verordnung setzt zwingendes Recht, Europa wirkt direkt. Die Umsetzung in nationales Recht war und ist eine sehr arbeitsintensive Aufgabe. Sie verlangt Pflichten, Freiheiten und Sicherheit bei der Digitalisierung kompatibel und praktikabel zu regeln.
Das neue Gesetz (Drs. 19/429) tritt zeitgerecht in Kraft. Mancher hatte zwischenzeitlich Zweifel, ob dies noch zu erreichen sei. Wir haben es geschafft. Beim Datenschutz, bei der Datensicherheit herrscht Sicherheit in Schleswig-Holstein.
Vieles von dem, was die Landesregierung durch das federführende Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration dem Landtag vorgelegt hat, wird so beschlossen werden. Dies spricht für die kompetente und fundierte Einschätzungssicherheit, die gegeben ist. Änderungen betreffen vor allem die Auskunfts- und Informationsrechte. Zudem werden wir eine Evaluation im Gesetz verankern, um bestimmte Themen nach einem Jahr auf Handhabung und Praxistauglichkeit anzuschauen.
Rund 30 Gesetze des Landes werden mit dem heutigen Landtagsbeschluss im Sinne der neuen Datenschutzanforderungen angepasst. Weitere werden folgen.
Die Position des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) wird künftig eine stärkere sein. Wir sind überzeugt davon, dass das ULD seine Aufgaben mit gewohnter Kompetenz und gewohntem Augenmaß wahrnehmen wird. Für Behörden und Unternehmen werden die Umstellungen und neuen Anforderungen zum Teil erhebliche Anstrengungen bedeuten. Dass dieser Prozess Zeit braucht und dass dabei auch Fehler vorkommen, gehört zur Lebenswirklichkeit und sollte auch so akzeptiert werden.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel