Landeswahlgesetz | | Nr. 365/17
(TOP 29B) Hilfestellung ja, aber besser als bisher
Es gilt das gesprochene Wort
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
bei diesem Gesetzentwurf geht es um die sogenannte leichte Sprache. Die Wahlbeteiligung zur Landtagswahl war in dieser leichten Sprache abgefasst worden und hat erhebliche Unruhe und Unverständnis in der Bevölkerung verursacht.
Ich glaube, dass es für über 90 Prozent unserer Bevölkerung die leichteste Sprache ist, wenn wir in richtigem Deutsch miteinander reden, aber es gilt natürlich auch diejenigen mitzunehmen, die Schwierigkeiten haben, solche Formulare zu verstehen. Deshalb ist das Ziel einer solchen leichten Sprache, eine bessere Partizipation der Bürger zu erreichen, zu begrüßen.
Festzustellen ist aber, dass die bisherige Umsetzung eher zur Entfremdung weiter Teile der Bevölkerung geführt hat. Und deshalb wollen wir jetzt einen neuen und besseren Weg ausprobieren. Mit den Wahlbenachrichtigungen wird es einen entsprechenden Hinweis auf ein Online-Angebot geben, das den Betroffenen eine bessere Hilfestellung geben soll, als es bisher in gedruckter Form möglich gewesen ist.
Ich möchte mich bei den Kollegen des Innen- und Rechtsausschusses für die konstruktiven Diskussionen bedanken. Wir haben deshalb die Dringlichkeit dieses Gesetzesentwurfes herausgenommen. Wir sind jetzt der Auffassung, dass eine Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes ausreichend ist, und wenn dann die Kommunalwahl auf dieser Grundlage durchgeführt wird, können wir danach noch einmal darüber beraten, wie denn die Erfahrung mit dieser neuen Form gewesen sind und dann entsprechend für die nächste Landtagswahl das Landeswahlgesetz ändern. Ich bitte um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf, wie ihn der Ausschuss beschlossen hat.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel