Musikschulen | | Nr. 232/24
TOP 29: Wir setzen die Unterstützung der Musikschulen fort
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
uns als CDU-Landtagsfraktion ist die Zukunft der Musikschulen in Schleswig-Holstein sehr wichtig. Das zeigt sich nicht nur daran, dass das Land die finanziellen Zuwendungen an die Musikschulen in den letzten Jahren kontinuierlich auf inzwischen 1,13 Mio. Euro erhöht hat und damit bereits zu einer Verbesserung der Situation an den Musikschulen beigetragen hat.
Musik ist wichtig für uns alle. Musik sorgt für Gemeinschaft und für gemeinsame Erlebnisse. Musik stärkt die psychische Gesundheit. Singen, Musizieren und Bewegen sind basale Kompetenzen, die zu besseren Bildungsergebnissen beitragen, das Wohlbefinden und das Selbstwertgefühl stärken und Teilhabe auch unabhängig vom Sprachverständnis ermöglichen. Gerade in Zeiten multipler Krisen ist Musik das Futter für die Seele und damit unverzichtbar. Musik ist Verständigung und ein Schlüssel für Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Ein Musikinstrument zu erlernen, das erfordert Musikunterricht und Musikpädagogen gepaart mit viel Geduld und Durchhaltevermögen. Diesen wertvollen Beitrag leisten unsere Musikschulen im Land und das soll so bleiben!
Wir sehen die Musikschulen als wichtige Partner für den Ganztag. Musikalische Darbietungen geben Veranstaltungen einen besonderen Wert. Ich denke dabei an die Begeisterung, die ein Kindermusical am vergangenen Wochenende in der vollbesetzten Kirche auslöste oder an die Grundschüler, die im Rahmen der Schuleinweihung in der vollbesetzten Aula ihre Instrumente präsentierten. Organisiert waren diese Vorhaben jeweils von Musiklehrern, die wegen eines Honorarvertrages aktuell vom Urteil des Bundessozialgerichtes betroffen sind.
Sie reihen sich ein in die rund 1100 Lehrkräfte mit Honorarverträgen an den öffentlichen Musikschulen in Schleswig-Holstein. Leider hat das „Herrenberg“-Urteil an den öffentlichen Musikschulen des Landes zu einer verschärften Lage geführt. Wie komplex und kompliziert sich die Folgen des Urteils auf die jeweiligen bestehenden und oft sehr individuellen Vertragssituationen in unseren Musikschulen auswirken, haben wir vor wenigen Wochen im Rahmen des Trägerabends mit den Musikschulen diskutiert.
Wir begrüßen daher die von der Deutschen Rentenversicherung angekündigte Aussetzung der Prüfung im Feststellungsverfahren bis Mitte Oktober 2024 in dieser Angelegenheit sehr. Das gibt den Musikschulen mehr Zeit, um das Herrenberg-Urteil anzuwenden. Schon jetzt ist aber klar: insgesamt wird es teurer, die genauen Mehrkosten sind aber bislang noch nicht beziffert.
Es ist daher folgerichtig, dass jetzt in Abstimmung mit dem Landesverband der Musikschulen Lösungen erarbeitet werden. Dieser Prozess läuft gerade. Dabei geht es nicht nur um die anteilige Abfederung von Kosten, sondern auch um eine angemessene Lastenverteilung zwischen den beteiligten Ebenen. Auch Strukturveränderungen in den Musikschulen kann es geben, die nicht unmittelbar auf das Herrenberg-Urteil zurückzuführen sind.
Mit unserem Alternativ-Antrag fordern wir für die verschärfte Lage durch das „Herrenberg“-Urteil an den Musikschulen für das Jahr 2025 eine solche Übergangslösung zur Abfederung von entstehenden Mehrkosten ein.
Zur Ehrlichkeit gehört es an dieser Stelle aber auch – und da unterscheiden wir uns ganz wesentlich vom Antrag der SPD: die Forderungen müssen in die Haushaltsberatungen eingebracht werden und das in einer angespannten Haushaltslage. Nur wenn sich das Land, Musikschulträger, Kommunen und auch die Eltern gemeinschaftlich an einer Lösung beteiligen, werden wir zu guten Ergebnissen kommen.
Ein Musikschulfördergesetz soll 2026 in Kraft treten und die Musikschulen des Landes langfristig und nachhaltig unterstützen. Im Landtag haben wir dies bereits 2023 einstimmig auf den Weg gebracht. Unsere Kulturministerin Karin Prien hat dies auch am Rande des Juni-Plenums hier vor dem Landeshaus vor den vielen Vertretern aus den Musikschulen erneut bekräftigt.
Als Haushaltsgesetzgeber bleibt es unsere gemeinsame Aufgabe und Herausforderung angemessen für die Musikschulen zu sorgen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel