Ausbildung | | Nr. 079/19
(TOP 29) Wir brauchen eine Akzeptanzlösung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede
Fachkräftemangel, Handwerksbetriebe die keine Nachfolger finden, Personalmangel in der Pflege, beim Friseur, beim Schlachter, im Hochbau, im Tiefbau, im Straßenbau, auch an Lokomotivführern fehlt es, wie wir fast täglich schmerzlich erfahren.
Diese Aufzählung ließe sich noch lange fortführen.
Ja, es fehlt uns definitiv an Nachwuchskräften in vielen Branchen.
Ohne Frage - die Ausbildung muss wieder attraktiver werden!
Wenn wir das im Hinblick auf die Vergütung angehen, dürfen wir aber eines nicht vergessen: Wer eine Ausbildung absolviert, geht keiner Arbeit nach, sondern steht in einem Bildungsverhältnis und muss damit meist nicht seine Lebenshaltungskosten decken können.
Als Parallele zum Bildungsverhältnis sollte man durchaus das Schüler-BaföG einbeziehen
Und noch eines sollten wir unbedingt in Betracht ziehen: Wir müssen eine zweiseitige Akzeptanzlösung finden: für die Auszubildenden, aber auch für die Ausbildungsbetriebe!
Und:
Wir müssen die Frage stellen, ob wir in die Tarifautonomie eingreifen, wenn Mindestausbildungsvergütungen gefordert werden. Der Gedanke wundert mich dann gerade in Bezug auf die SPD.
Denn:
Der Schlachter meines Vertrauens im Nachbardorf muss sich einen Auszubildenden auch noch leisten können. Im schlimmsten Fall wird er gar nicht mehr ausbilden.
Und dann?
Der Auszubildende muss weite Wege zu seinem, wollen wir hoffen, neuen Ausbildungsplatz auf sich nehmen, und der Schlachter schließt früher oder später seinen Laden, weil es ihm an Personal mangelt. Eine drastische Darstellung, aber durchaus realistisch.
Und:
Eine Wechselbeziehung von vielen verschiedenen für sich aber auch wichtigen Faktoren.
Eine Mindestausbildungsvergütung wäre ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie. Eine Maßnahme die eine komplexe Betrachtungsweise mit sich bringen muss und sich nicht mal eben schnell in einen undifferenzierten und unklaren Antrag verpacken lässt.
Die Thematik an die Novelle des BBiG zu koppeln, sie dort zu verankern und eine Verbindung mit evtl. dem Schülerbafög mit den Stichworten „Heimschläfer“ bzw. „nicht Heimschläfer“ zu finden wäre sicherlich angebracht und umsetzbar.
Wir sollten hier:
1. Nicht schon wieder über Dinge debattieren, die klar in der Zuständigkeit des Bundes liegen.
2. Nicht schon wieder versuchen, den Sachverhalt verkomplizierende Wege zu gehen, ähnlich „Landes/Bundesmindestlohn“ und eine bundeseinheitliche Lösung abwarten und dann bewerten.
Um hier nicht in eine ideologische Debatte zu verfallen und aufgrund der Komplexität der Thematik, welche ja auch parallel auf Bundesebene diskutiert wird, plädieren wir für eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel