Inklusion an Schulen | | Nr. 72/24
TOP 28+43: Inklusion bedeutet die Akzeptanz und das Zusammenwirken von Vielfalt
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich freue mich sehr, dass wir uns gleich zu Beginn der heutigen Plenartagung der Inklusion widmen. Anlass dafür gibt der vorliegende Regierungsbericht zur Inklusion an Schulen in der 20. Legislaturperiode. Auf mehr als 60 Seiten wird ein aufschlussreicher Einblick darüber vermittelt, wie es derzeit um die Inklusion an unseren Schulen steht und welche zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich in Schleswig-Holstein bevorstehen.
Dabei wird eines für die Politik ganz deutlich:
Die Inklusion bleibt nach wie vor als gesamtgesellschaftliches Grundverständnis ein umfassendes und anspruchsvolles Themenfeld, ganz besonders in Bezugnahme zur Bildungspolitik. Inklusion bedeutet die Akzeptanz und das Zusammenwirken von Vielfalt. Es ist daher nur konsequent, dass wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Neun-Punkte-Plan heute als Antrag einbringen, der eben jenen vielfältigen Aspekten des Berichtes auch gerecht wird.
Wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen die Inklusion im Norden weiter stärken. Ganz richtig, weiter stärken, denn wir sind bereits auf einem guten Weg!
Wurden noch im Schuljahr 2000/2001 in Schleswig-Holstein mehr als 11.000 Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf in Förderzentren unterrichtet und knapp 5.000 Schüler lediglich inklusiv an Schulen, so zeigt sich eben jener bisher gelungene Weg hin zur Inklusion an Schulen im Schuljahr 2022/23 wieder.
Denn hier sind nun die Werte exakt umgekehrt: Über 5.000 Schüler werden an unseren Förderzentren unterrichtet und mehr als 11.000 Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an inklusiven Schulen. Der lange Prozess hin zu einer inklusiven Bildungslandschaft, in der ein jeder Schüler für sich die bestmöglichen Teilhabechancen angeboten bekommt, hat bei uns in Schleswig-Holstein somit bereits erhebliche Erfolgsschritte gemacht.
Bundesweit hat Schleswig-Holstein eine der höchsten Inklusionsquoten. Alle unsere Jugendberufsagenturen sind inklusiv aufgestellt. In allen Schularten der berufsbildenden Schulen wird inklusiv unterrichtet.
Im September des vergangenen Jahres nahm ich an dem Runden Tisch „Inklusion an Schulen“ teil und konnte so mit den Akteuren der unterschiedlichen Fachdisziplinen ins direkte Gespräch kommen.
Eines wurde mir dabei sehr schnell deutlich:
Das Augenmerk liegt bei den Akteuren nicht starr auf einer einzigen Quotenzahl, sondern fokussiert sich klar auf die qualitative Weiterentwicklung von inklusiven Bildungsangeboten. Auch im vorliegenden Bericht wird das zeitgemäße Leitbild einer gut abgestimmten und wirksamen Inklusion festgehalten:
„So viel gemeinsame Unterrichtung wie möglich, so viel individuelle Unterstützung wie nötig.“
Das erfordert eine umsetzbare und vielseitige Qualitätsentwicklung. Ich bin daher erstaunt und verwundert über den Alternativantrag der SPD und des SSW. Dieser greift inhaltlich zu kurz und wird dem Thema nicht gerecht.
Vielmehr noch:
Sie suggerieren durch die Bezeichnung „wieder“ stärken, dass es zu einer Unterbrechung von der Förderung und Weiterentwicklung der Inklusion in Schleswig-Holstein kam. Nichts könne ferner von den tatsächlichen Gegebenheiten sein.
Nur um ein paar Beispiele zu nennen:
- Die Landesregierung hat in den Jahren 2018 bis 2024 insgesamt 490 neue Stellen für Sonderpädagoginnen und -pädagogen geschaffen.
- Im Bereich Fortbildung gibt es eine Vielzahl von Angeboten: Allein im Jahr 2022 bot das IQSH 184 Veranstaltungen zum Themenfeld Inklusion an.
- Das Handlungskonzept STEP unterstützt erfolgreich benachteiligte Jugendliche im Übergang zur Ausbildung und Beschäftigung
- Seit August 2021 besteht mit dem Modellprojekt ÜSB-Inklusiv ein Coaching Angebot für Schülerinnen und Schüler am Übergang in die berufliche Bildung.
- Dazu kommen noch die Sprachförderung „Sprint“, das Landesprogramm PerspektivSchule, den Handlungsplan Basale Kompetenzen, das LeadershipSH und die Datengestütze Schulentwicklung.
Insbesondere möchte ich jedoch das Projekt STAFF mit der Universität Köln hervorheben und der Ministerin dafür danken, dass wir als Land Schleswig-Holstein hierbei Pionierarbeit zur Standardentwicklung zur Feststellung sonderpädagogische Förderbedarfe leisten.
Wertgeschätzte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen also:
Die inklusive Bildung befindet sich in Schleswig-Holstein im fortlaufenden Prozess und entwickelt sich stetig weiter. Der Bericht schlägt Maßnahmen vor, wie die Arbeit in den sonderpädagogischen Schwerpunkten weiter ausgestaltet werden kann. Wir sehen Inklusion an unseren Schulen als verbindende Kraft für unsere Gesellschaft, die wir weiter stärken wollen.
Nehmen Sie gerne am nächsten Runden Tisch zur Inklusion an Schulen am 29. Mai teil. Lassen Sie uns Ideen verbinden und mit dem eingebrachten Antrag die bestmöglichen Chancen für unser Schüler im Land ermöglichen.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel