GAK | | Nr. 263/23
TOP 27: Unsere Regionen lebenswert gestalten
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist noch nicht allzu lange her, da haben wir hier im Plenum schon einmal über dieses Thema diskutiert. „Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, ist eine Aufgabe von Bund und Ländern und im Grundgesetz verankert.“
Das war der Anfang meines Redebeitrags hier im Landtag am 10. Mai 2023 zum Förderprogramm und ich habe die Bedeutung gerade für den ländlichen Raum hervorgehoben. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland werden maßgeblich durch diese Gemeinschaftsaufgabe gesichert.
Auch die Kollegen anderer Fraktionen waren sich in der Bedeutung dieser Gemeinschaftsaufgabe einig. Und wir waren uns auch einig darin, dass Mittelkürzungen an dieser Stelle nicht gutzuheißen sind.
Und trotzdem sind wir heute hier und müssen erneut über die GAK sprechen. Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf für 2024 beschlossen – bedauerlicherweise sieht er eine Kürzung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ von insgesamt 293 Millionen Euro vor. Das sind nicht mehr die Kürzungen, über die wir noch im Mai debattierten, in der Presse wurde mittlerweile das Wort „Kahlschlag“ verwendet.
Sollte dieses Vorhaben von der Koalition im Bund so umgesetzt werden, würde dies rein rechnerisch eine Kürzung für Schleswig- Holstein in Höhe von knapp 18 Millionen Euro bedeuten. Nach aktuellen Meldungen sieht es jedoch positiver aus. Darüber hinaus würde die Kürzung der GAK-Mittel die zwingend vorgesehenen Kofinanzierung von EU-Mitteln schmälern, sodass insgesamt deutlich weniger Projekte gefördert werden können.
Die Kürzungen würden insbesondere die Entwicklung der ländlichen Räume mit voller Wucht treffen und hierbei z.B. Projekte zum Regionalmanagement, der Dorfentwicklung, der ländlichen Infrastruktur, der Flurbereinigung, der Breitbandversorgung und den kleinen Unternehmen der Grundversorgung.
Schließlich wurde der Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ komplett zusammengestrichen – von 160 Millionen Euro auf 0 Euro. Völlig konträr zu dem, was die Bundesregierung eigentlich im Koalitionsvertrag vereinbart hatte, nämlich die Aufstockung der Mittel.
Immerhin ist der Bund auf eine Kritik der Länder eingegangen und hat die Mittelverwendung innerhalb der Förderkulisse flexibler gestaltet. Das ist meines Erachtens ein guter Ansatz. Doch die vermeintlich hinzugewonnen Flexibilität kommt durch die gleichzeitigen massiven Budgetkürzungen nicht wirklich zum Tragen. Denn auch wenn der zweckbindungsfreie, reguläre Rahmenplan um 64 Millionen Euro aufgestockt wird, muss das Land damit aber auch bereits in 2023 veranschlagte und nun gestrichene Sonderrahmenpläne und Zweckbindungen mitfinanzieren.
Und so gibt es zwar nach wie vor Mittel im regulären Rahmenplan für den ländlichen Raum. Aber für alles, was darüber hinaus geht, müsste Schleswig-Holstein nun einen eigenen deutlichen Fokus auf den ländlichen Raum setzen.
Immerhin erhalten der Küsten- sowie Hochwasserschutz erfreulicherweise zusätzliche Mittel. Unklar ist hier allerdings die Verteilung und ob diese allen Bundesländern und in welcher Höhe zur Verfügung stehen.
Es muss jetzt ein Ende haben, dass Kürzungen vorwiegend und im besonderen Maße immer den ländlichen Raum treffen! Ohne gezielte Fördermaßnahmen werden die ländlichen Räume in unserem Land, insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten, gegenüber den Städten weiter in Rückstand geraten.
Einsparungen zulasten der ländlichen Räume würden dazu führen, dass das Vertrauen der Menschen vor Ort in die Politik deutlich schwindet.
Das müssen wir verhindern und dürfen deshalb keine Fördermittel kürzen. Deshalb bitte ich Sie gegen die Kürzungen der GAK-Bundesmittel zu stimmen und sich unserem Antrag anzuschließen – um unsere Regionen positiv und vor allem wettbewerbsfähig und lebenswert zu gestalten.
Die damit verbundenen Herausforderungen benötigen das Dazutun von uns allen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel