ÖPNV | | Nr. 58/23
TOP 27: Sicherheit im ÖPNV erhöhen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Debatte eben hat es gezeigt: Die Tat im Regionalexpress in Brokstedt bewegt uns alle. Umso wichtiger, dass wir konkrete politische Schlüsse aus der Tat ziehen. Dabei muss uns allerdings klar sein: Egal was wir beschließen, gänzlich ausschließen werden wir solche Taten nicht können.
Es reicht allerdings auch nicht zu betonen, dass Bahnfahren in Schleswig-Holstein grundsätzlich sicher ist. Denn auch unabhängig von der schrecklichen Tat in Brokstedt ist Sicherheit neben Service und Sauberkeit einer der wichtigsten Punkte für Fahrgäste – gerade abends und nachts. Dazu kommt, dass auch das Zugbegleitpersonal ein zunehmendes Aggressionspotenzial wahrnimmt. Es kann und darf nicht sein, dass Kundinnen und Kunden den ÖPNV aus Sicherheitsgründen meiden oder Zugbegleitpersonal in den Abendstunden ungern Fahrkartenkontrollen durchführen möchte, meine Damen und Herren!
An dieser Stelle möchte ich mich einmal bei denjenigen bedanken, die für Sicherheit im ÖPNV sorgen und damit ihren Beitrag dazu leisten, dass sich andere sicherer fühlen und der ÖPNV damit auch noch attraktiver wird.
Wir müssen uns fragen, wie wir die objektive aber auch die subjektive Sicherheit an Bahnhöfen, Haltestellen und im ÖPNV selber verbessern können. Das wird nicht eine Maßnahme allein sein, sondern ein Bündel aus vielen.
Durch die Ausweitung der Videoüberwachung beispielsweise. Bisher ist zwar ein Großteil der Züge videoüberwacht und Videoüberwachung wird kaum Straftaten verhindern können. Allerdings hilft sie bei der Identifizierung der Täter. Wir müssen aber auch über die Art der Überwachung sprechen. Bisher erfolgt in den Zügen eine reine Aufzeichnung. Allerdings müssen wir auch diskutieren, ob nicht eine Aufzeichnung und gleichzeitige Übertragung an Triebwagenführer sinnvoll ist. Dann können Triebwagenführer unmittelbar Alarm auslösen und die Übertragung auch an die Betriebsleitzentrale weiterleiten. So können wir auch einen noch gezielteren Einsatz von Sicherheits- und Rettungspersonal ermöglichen.
Videoüberwachung allein wird die Sicherheit allerdings nicht erhöhen. Es braucht auch eine Diskussion über den Personaleinsatz. Bisher können Polizeibeamtinnen und -beamte lediglich in Dienstkleidung kostenfrei den ÖPNV nutzen. Wir wollen die Regelung ausweiten, so dass auch Beamtinnen und Beamte kostenfrei den ÖPNV nutzen können, wenn sie zivil unterwegs sind, als Polizeibeamte erkennbar sind und eine Dienstwaffe tragen.
Neben der Landespolizei müssen wir aber auch über die Rolle und den Einsatz der Bundespolizei und des Sicherheitspersonals sprechen. Damit erhöhen wir nicht nur die Sicherheit der Fahrgäste, sondern unterstützen auch das Zugpersonal, das oft in kritischen Situationen allein ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Eine Herausforderung, die weit über den ÖPNV hinausgeht, ist der Umgang mit Messern. Gerade im Umfeld von Bahnhöfen kommt es immer wieder zu Angriffen mit Hieb- und Stichwaffen. Um das Mitführen von Messern im Bahnhofsumfeld und im ÖPNV einzudämmen, wollen wir die Einrichtung von Waffenverbotszonen an Bahnhofsvorplätzen durch die Kommunen erleichtern und gleichzeitig prüfen, ob die Einrichtung einer landesweiten Waffenverbotsregelung im Bahnhofsumfeld möglich ist. Allen muss klar sein, dass Messer ohne guten Grund nichts im ÖPNV zu suchen haben!
All diese Maßnahmen werden wir nur in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten - Ministerien, Kommunen, Verkehrsunternehmen - umsetzen können. Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, eine Konferenz zur Sicherheit im ÖPNV zu initiieren und konkrete Maßnahmen in einem Sicherheitskonzept zusammenzuführen.
Vielen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel