Flüchtlingspolitik | | Nr. 074/19
(TOP 27) Rechtsstaatlichkeit ist keine Frage der Beliebigkeit
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Seit Mitte vergangenen Jahres liegt der Gesetzentwurf für den Vollzug der Abschiebehaft in Schleswig-Holstein zur Beratung vor. Die Fraktion der SPD hat einen Änderungsantrag dazu eingebracht.
Die Erforderlichkeit, die Gesetzgebung auf Bundesebene zu ändern, hat die SPD zu keinem Zeitpunkt formuliert und diese bisher auch nicht gesehen.
Noch in Ihrer Presseerklärung vom 30.01.19 nahmen Sie, Kollegin Midyatli als Fazit aus der mündlichen Anhörung mit, der Landesgesetzgeber könne die Inhaftnahme von Minderjährigen durchaus landesrechtlich ausschließen.
Ich freue mich, dass sich die Fraktion der SPD, Stand heute, nun auch nicht mehr dem Argument verschließt, dass uns die Bundesgesetzgebung an dieser Stelle bindet.
Herzlich willkommen in der Realität! Wer hatte das gedacht!
Kaum zu glauben, dass Sie das ernst meinen!
Was hat sich für Sie geändert? Oder ist es wieder der untaugliche Versuch, diese Koalition zu spalten?
Das wird Ihnen auch dieses Mal nicht gelingen!
Wir als CDU und meine Kolleginnen und Kollegen der Jamaika-Koalition haben zugesagt, dass wir uns mit den kritischen Argumenten, die in der Anhörung schriftlich und mündlich vorgetragen wurden, beschäftigen werden. Und wir wollen und werden den Vollzug im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten menschwürdig gestalten.
Und selbstverständlich haben wir uns auch mit dem neuen Antrag der SPD auseinandergesetzt.
Aber auch eine Bundesratsinitiative zur Änderung der §§ 62 und 62a AufentHG will mit all ihren Konsequenzen wohl überlegt werden. Das ist nun wahrlich kein Thema für rein politisch motivierte Schnellschüsse.
Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Mit unserem Alternativantrag bitten wir die Landesregierung zu ermitteln, ob und in welchem Umfang bundesweit davon Gebrauch gemacht wurde, Minderjährige in Haft zu nehmen.
Wir bitten die Landesregierung nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob sich daraus ein Änderungsbedarf ergibt und dann eine entsprechend fundierte Bundesratsinitiative anzugehen.
Aber bis dahin, solange die Rechtslage im Bund besteht, werden wir uns an Recht und Gesetz halten. Jamaika steht zu seiner Verantwortung. Rechtsstaatlichkeit ist keine Frage der Beliebigkeit.
Im Gegensatz zu Ihnen stellen wir uns der Verantwortung und wir wollen Minderjährige und Familien mit Minderjährigen eben nicht mehr quer durch die Republik verschicken.
Mit der Abschiebehaft in Glückstadt schaffen wir gerade die Grundlage, auch in diesem Bereich die humanitären Grundsätze mindestens zu erhalten. Wir wollen die Verantwortung nutzen Mindeststandards zu formulieren, auch für Minderjährige, Familien mit Minderjährigen sowie besonders schutzwürdigen Gruppen.
Ihr Antrag ist überschrieben und ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Humanitäre Grundsätze der Flüchtlingspolitik auch in der Gesetzgebung zur Abschiebungshaft erhalten.“
Nichts anderes tut diese Landesregierung!
Hören Sie also auf Nebelkerzen zu zünden und sich im Ergebnis weiter der Verantwortung zu entziehen.
Hören Sie vor allem auf zu behaupten, diese Landesregierung verfolge das Ziel, Kinder und Familien zu inhaftieren.
Das ist unredlich! Und Sie wissen das!
Und ich wiederhole mich da gerne: Wir stehen zur Erlasslage in Schleswig-Holstein!
Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden nur dann in Gewahrsam genommen, wenn es kein milderes Mittel gibt.
Und wir werden uns nur mit Ihnen, verehrte Kollegin Midyatli, sondern mit allen kritischen Sachargumenten auseinandersetzen und eine Einarbeitung nach bestem Gewissen prüfen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und ich bitte um breite Zustimmung des Parlaments für unseren Alternativantrag.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel