Repowering | | Nr. 122/23
TOP 26+47: Wir haben beim Ausbau der Windkraft noch viel vor!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Präsidentin,
meine Damen und Herren,
unser Ziel ist es, bis 2030 15 Gigawatt Windkraftleistung an Land in Schleswig-Holstein installiert zu haben und damit eine Grundlage für eine Energieerzeugung von 30-35 Terrawattstunden pro Jahr sicherzustellen.
Aktuell haben wir rund 8,7 Gigawatt installiert - also knapp 60 Prozent von unserem Ziel erreicht. Wir haben also noch Einiges vor uns.
Für die Zielerreichung sind nicht nur neue Windvorranggebiete maßgeblich, sondern insbesondere auch Repowering-Vorgaben, um Mithilfe des technischen Fortschritts die Flächeninanspruchnahme möglichst zu konzentrieren.
Mit dem Landesentwicklungsplan Windenergie an Land und den Ausweisungen von 344 Vorranggebieten und auch speziellen Vorranggebieten für Repowering von bisher außerhalb von Vorranggebieten errichteten Anlagen auf insgesamt rund 32.000 ha wurde die Grundlage bereits 2020 in der Landesplanung geschaffen.
Damit wurden 2 Prozent der Landesfläche vorrangig für Windkraftanlagen ausgewiesen, wobei die Rotorflächen einbezogen sind.
Ohne die Rotorflächen, also von den Masten aus gerechnet, kommen wir auf knapp 1,3 Prozent der Landesfläche.
Der Bund hat nun vorgegeben, dass bis 2027 1,3 Prozent und bis 2032 2 Prozent der Landesflächen – nach Rotor-Out-Berechnung – auszuweisen sind. Bundesweit sind bislang 0,8 Prozent Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen.
Insofern haben wir das Etappenziel wohl vorzeitig erreicht, brauchen aber trotzdem noch weitere Wind-Vorranggebiete. Denn wir sollen die Bundesvorgabe bis 2032 erfüllen und wollen unser Ziel von 15 Gigawatt installierte Leistung schnellstmöglich erreichen. Und dazu wollen und müssen wir auch neue Vorrangflächen ausweisen.
Wir müssen also an die Regionalpläne für die Windkraftleistung ran. Deren Evaluation muss in einem selbständigen Verfahren vorgezogen werden. Und das muss jetzt auch zügig passieren und seit gestern ist ja auch klar, dass in einem Regionalplan eine Neuplanung sowieso erfolgen muss.
Das aktuelle Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass äußerst penibel, sorgsam und umsichtig geplant wird, damit einzelne Abwägungspunkte Planungen nicht in Gänze gefährden.
Bei Fortschreibung und Neuaufstellung der Regionalpläne müssen auch bisher abgelehnte Potentialflächen neu geprüft werden und wir wollen die Abstände zur Wohnbebauung beibehalten.
Es ist also richtig, dass fast alle Kriterien noch mal auf den Prüfstand gestellt werden, um unsere Ziele zu erreichen. Auch Höhenbeschränkungen oder Kleinstparke müssen gegebenenfalls noch einmal neu bedacht werden.
Die harten Tabukriterien und die Abstände zur Wohnbebauung sollen aber behalten bleiben.
Die Flächenausweisung von Vorranggebieten, die Regelungen zu Repower-Standorten und eine Überprüfung der Kriterien muss aber eben im Rahmen der Fortschreibung der Landesplanung Wind erfolgen und darf nicht vorab einfach per Landtagsbeschluss passieren.
Wenn wir bei Repower-Standorten die Pflicht zum Abbau der Altanlagen von sechs Monaten auf eineinhalb Jahren jetzt verlängern würden – so wie es die SPD beschließen möchte – dann würde das die Änderung einer Planungsregel bedeuten und wohl die Grundzüge der bisherigen Planung berühren, sodass die bestehenden Regionalpläne Windkraft in Gänze gefährdet sein könnten.
Das sollten wir nicht aktiv außerhalb der regulären Planung befördern sondern stattdessen innerhalb des Regelprozesses anschauen. Wir wollen auf der Grundlage der bestehenden Landesplanung aufbauen und diese zügig weiterentwickeln. Also „schnellstmöglich“ und „rechtssicher“ soll die Landesplanung Wind fortgeschrieben werden.
So wie wir es möchten mit einer Prüfung der Kriterien.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel