Wolfsmanagement | | Nr. 248/22
TOP 26: Wir sorgen beim Wolf für Rechtssicherheit
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Wenn wir alle die Rückkehr des Wolfes nach Schleswig-Holstein als Erfolg für Arten- und Naturschutz begrüßen, müssen wir aus der Erfahrung im Umgang mit diesen Tieren unsere Lehren ziehen und dementsprechend politisch handeln!
Insbesondere unsere traditionelle Weidehaltung von Rind und Schaf gilt es bestmöglich zu schützen. Das in den letzten Jahren im Agrar- und Umweltministerium installierte Wolfsmanagement hat sich genau dieser Aufgabe angenommen und deutlich zur Entspannung der verhärteten Fronten beigetragen. Schutzzäune werden zur Verfügung gestellt, bei Betroffenheit vor Ort beraten und letztlich Rissgutachten mit den damit verbundenen Entschädigungszahlungen organisiert.
Nach massiven Rissvorfällen in den Jahren 2016 – 2020 hat sich die Situation in Schleswig-Holstein glücklicherweise beruhigt. Aktuelle Zahlen zu Bestandsentwicklungen der Wolfspopulation in angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern werden jedoch dazu führen, dass junge, vom Rudel verstoßene Wölfe sich, ihrem Instinkt folgend, neue Lebensräume suchen werden. Und da werden diese jungen Wölfe natürlich auch wieder Schleswig-Holstein ins Auge fassen und nach leichter Beute Ausschau halten. Lesen Sie dazu auch die aktuelle Presse!
Es wird, also auch wieder zukünftig Wölfe geben, die in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft Probleme bereiten. Entweder lassen sie sich durch Schutzmaßnahmen nicht beeindrucken und reißen trotzdem weiterhin Weidetiere! Oder sie treiben bei ihrer Jagd Rinder- und Pferdeherden durch die Zäune, was im Straßenverkehr zu schweren Unfällen führen kann! Oder sie kommen Menschen zu nah oder greifen ggf. wiederholt auch Haustiere an. Und natürlich fallen sie auch künftig selbst den Straßenverkehr zum Opfer, verunfallen schwer oder sogar tödlich.
Und genau hier, meine Damen und Herren, müssen wir vorbereitet sein und nur für diese hoffentlich absoluten Ausnahmefälle brauchen wir die Fachkunde und Erfahrung unserer Jägerschaft.
Bisher darf ein schwer verletzter, verunfallter Wolf nur nach Artenschutzrecht von im Einzelfall durch die Fachbehörde auserwählte Fachleute erlegt werden. Sowohl die Waffen, ihre Munition als auch die Erfahrung der Polizei stoßen in einem solchen Fall an ihre Grenzen! Zumal ein verletzter Wolf durch seine Wehrhaftigkeit für Menschen gefährlich wird und der Tierschutz es gebietet, ihn von seinen Leiden schnellstmöglich zu erlösen! Wäre der Wolf im Jagdrecht, bei gleichzeitiger ganzjähriger Schonzeit, könnten in solchen Ausnahmesituationen die Jäger helfen!
Auch wenn ein Wolf vom zuständigen Ministerium als möglicher Problemwolf eingestuft wird, könnten die orts- und fachkundigen Jäger auf Anordnung diesen gefährlichen Wolf erlegen, bevor er noch ernsthafteren Schaden verursacht. Und, meine Damen und Herren, stellen Sie sich das ganze nicht so einfach vor. Bis ein Problemwolf als ein solcher eingestuft wird, muss er nachweislich unverbesserlich immer wieder immensen Schaden angerichtet haben.
2019 hat der damalige Minister einen Wolf zum Problemwolf eingestuft, der Abschuss ist durch extra beauftragte Spezialisten aus Skandinavien aber nicht gelungen. Der Wolf wurde letztendlich in Niedersachsen überfahren.
Und noch ein Wort zu Ihrem Antrag, Herr Kumbartzky: Ähnlich wie bei den Seehunden wollen wir den strengen Schutzstatus des Wolfes nicht aufheben, sondern nur für den Ernstfall die Unterstützung der Jägerschaft in Anspruch nehmen. Sie aber wollen mit der Absenkung des Schutzstatus des Wolfes allgemein eine Bejagung zulassen und reißen ohne Not die Gräben zwischen Tierhaltern und Wolfschützern wieder auf.
Das brauchen wir bei der relativ entspannten Situation in Schleswig-Holstein nun wirklich nicht. Ggf. ist das aber auch nur Wahlkampfgetöse für die Landtagswahl in Niedersachsen.
Also, meine Damen und Herren, folgen Sie der Vernunft und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Vielen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel