Ukraine | | Nr. 117/22
TOP 26+27+28: Gemeinsam die Folgen des Krieges bewältigen
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
der Angriffskrieg durch Putin auf die Ukraine ist auf das Schärfste zu verurteilen. Er bringt nur Tod und Leid mit sich und das mitten in Europa. Viele Menschen, vor allem Frauen und Kinder, aber auch Alte und Kranke fliehen aus der Ukraine, um ihr Leben zu schützen. Man kann sich dieses Leid kaum vorstellen.
Wir werden daher als Land alles tun, um den vertriebenen und geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern Schutz zu gewähren. Damit sind große Herausforderungen auch für Schleswig-Holstein verbunden. Diese Herausforderungen anzunehmen und zu bewältigen, ist ein wichtiger Beitrag zur Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine.
Dabei ist klar, dass wir diese Herausforderung nur gemeinsam bewältigen können im Zusammenwirken von Bund, Land und Kommunen.
Wir stellen heute fest, dass es sich hierbei um eine außergewöhnliche Notsituation handelt. Die Folgelasten des Krieges entziehen sich dem Einfluss Schleswig-Holsteins, aber wir werden die Aufgaben erfüllen, die damit einhergehen.
Es geht dabei um Aufnahme, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung, medizinische Versorgung und vieles mehr.
Dabei leisten vor allem die Kommunen vor Ort, also die Gemeinden, Städte und Kreise einem enormen Beitrag für die Bewältigung der Situation. Denn wir müssen mit mehr als 35.000 Personen rechnen. Auch das Ehrenamt leistet einen sehr wichtigen Beitrag, das wir niedrigschwellig unterstützen werden.
Es ist richtig, dass die Kommunen sehr schnell eine Aufnahmepauschale von 500 Euro pro Person durch das Land bekommen, wo wir noch auf Zeichen des Bundes gewartet haben.
So stellt das Land auch sehr schnell Mittel zur Herrichtung von Wohnraum bereit. Zudem übernimmt das Land belegungsunabhängig die Kosten, die den Kreisen und kreisfreien Städten für die Errichtung, Ausstattung sowie den Betrieb der kommunalen Notunterkünfte entstanden sind.
Denn das Wichtigste ist, dass die geflüchteten Menschen sehr schnell ein Dach über den Kopf bekommen. Daher sei hier auch auf die große Solidarität der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hinzuweisen, die bereit sind, über zehntausend Wohnungen bereitzustellen. Das ist ein enormer und wichtiger Beitrag. Neben der finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Herrichtung von Wohnraum sollen diese bei der Schaffung von neuem Dauerwohnraum durch verkürzte Genehmigungsverfahren und Bauerleichterungen und entsprechende Förderung unterstützt werden, sodass hier Geschwindigkeit aufgenommen werden kann.
Einen besonderen Betreuungsdarf haben natürlich die Kinder. Insbesondere muss es eine Betreuung geben, damit z.B. die Mütter einen Sprachkurs besuchen, Behördengänge erledigen oder bereits Tätigkeiten nachgehen können. Dabei sind Angebote von Kommunen, Familienbildungsstätten, Sportvereinen und vieles mehr gemeint. Hier übernehmen wir als Land Verantwortung und werden für niedrigschwellige Angebote zur Betreuung und Teilhabe von Kindern 15 Millionen Euro für die Kreise und kreisfreien Städte zur Mitfinanzierung von Betreuungsangeboten in diesem Jahr zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen DaZ-Klassen in den Schulen und auch traumapädagogische Maßnahmen gefördert werden.
Für alle diese und weitere Maßnahmen, wie z.B. die Integration in den Arbeitsmarkt, die Anerkennung von Berufsabschlüssen oder die Unterstützung von Migrationsberatungsstellen wollen wir bis zu 400 Mio. Euro bereitstellen.
Der mit der Corona-Pandemie beschlossene Ermächtigungsrahmen zum Ausgleich des strukturellen Defizits wird um 400 Mio. Euro abgesenkt und dieses Jahr für die Herausforderungen in Folge des Krieges bereitgestellt. Dies ist auch möglich, weil die Landesregierung in der Pandemie gut gewirtschaftet hat.
Daher möchte ich mich bei der Landesregierung und für das Zustandekommen dieser Anträge bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken.
Ein großer Dank gilt vor allem all denjenigen, die vor Ort helfen!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel