Öffentlich-rechtlicher Rundfunk | | Nr. 226/24
TOP 25: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk bleibt unverzichtbar
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrtes Präsidium, meine sehr geehrten Damen und Herren,
wer die beiden vorliegenden Anträge vergleicht, stellt fest, dass sich beide zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennen. Und das ist gut so! Eine allgemein anerkannte Informationsbasis ist eine unverzichtbare Grundlage für den öffentlichen Diskurs, gerade in Zeiten von zunehmendem Populismus.
Es gibt allerdings auch Unterschiede in den Anträgen, so zum Beispiel zu den GEZ-Beiträgen. Nicht etwa zum Bekenntnis zur Sparsamkeit und mehr Transparenz, da sind wir uns grundsätzlich einig, sondern ob Beitragserhöhungen jetzt gerechtfertigt sind. Bei diesem Thema muss man sehr aufpassen, weil man sich da sehr schnell im Luftraum über populistischen Stammtischen bewegt, wo gegen jede Beitrags- oder Gebührenerhöhung polemisiert wird.
Natürlich müssen solche Erhöhungen hinterfragt werden. Wenn man aber nach kritischer Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass sie gerechtfertigt sind, muss man sie auch offensiv verteidigen. Denn anders als bei Steuereinnahmen, die bei einem soliden Wirtschaftswachstum mit den Gewinnen und Einkommen proportional mitwachsen, müssen Beiträge nach festgelegten Verfahren berechnet und gesondert angepasst werden.
Bei den GEZ-Beiträgen geht es derzeit um eine Erhöhung von 58 Cent. Davon soll auf den Deutschlandfunk ein Cent entfallen. Erhöhte Werbeeinnahmen sind wohl für uns alle keine Alternative. Es ist ein großer Vorteil des ÖRR bei der Werbung zurückhaltender zu sein und stattdessen Inhalte in den Mittelpunkt zu stellen. Wir wollen auf Werbung aber auch nicht ganz verzichten, weil ein Verzicht den Beitragsbedarf erheblich erhöhen würde. Die GEZ-Beiträge sind der Ausgleich für ein ausgewogeneres Programm, mit mehr und im Regelfall auch solider recherchierten Informationen als im privaten Rundfunk.
Die Höhe der Intendantenbezüge an den Bezügen von Ministerpräsidenten zu orientieren, könnte ein angemessenes Ergebnis sein. Entscheidend sind aber nicht Mindest- oder Obergrenzen, sondern marktgerechte Ergebnisse, die von gleichstarken Partnern verhandelt wurden und absolute Transparenz. Mich wundert ein bisschen, dass man das der FDP erklären muss.
Der FDP-Antrag fordert mehr Kontrolle durch „geeignete Dritte“ und die Kostenkontrolle durch die Landesrechnungshöfe. Was ist damit gemeint? Die Landesrechnungshöfe sind bereits zuständig für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sendeanstalten. Wollen Sie die Rundfunk- und Verwaltungsräte als Kontrollinstanzen weiter stärken? Das halten wir auch für sinnvoll. Wollen Sie auch für den Rundfunk eine Institution, wie sie dem Deutschen Presserat für die Printmedien entspricht? Auch darüber denken wir gerne nach.
Ansonsten ist es zu begrüßen, dass die Fokussierung auf DAB+ als einzigen Vertriebsweg oder als nächstes die Verständigung auf gemeinsame technische Plattformen zur Kosteneffizienz beitragen.
Ob die kleinsten Bundesländer, das Saarland und Bremen unbedingt eigene Landesrundfunkanstalten haben müssen, kann man zu recht hinterfragen. Da sind aber die jeweiligen Landesregierungen und Landesparlamente die ersten Ansprechpartner.
Für einen größeren öffentlichen Nutzen lassen Sie mich aus Zeitgründen jetzt noch ein konkretes Beispiel nennen:
Wir wollen die Zugänglichkeit zu Wissen und historischen Quellen sichern und verbessern. Dazu müssen wir für die Mediatheken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Regeln nachdenken, wie es sie für andere Archivalien bereits gibt.
Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, glauben aber nicht an die eine große Reform, sondern an die stetige Weiterentwicklung der Strukturen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel