Lernmittel | | Nr. 285/20
TOP 25: Dialog über Lernmittel im Bildungsausschuss wird abgeschlossen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
schon in der vergangenen Legislaturperiode hat sich der Bildungsausschuss intensiv mit der Finanzierung von Lernmittel auseinandergesetzt. Ausgangspunkt war eine Erhebung zu den Anteilen der Eltern an den schulischen Bildungskosten ihrer Kinder durch das IPN.
Die Ergebnisse zeigten, dass Eltern im Durchschnitt knapp 1.000 Euro pro Kind und Schuljahr ausgeben. Die höchsten Kosten beliefen sich auf gut 300 Euro für die Versorgung und Betreuung, das sind zum Beispiel Fahrtkosten, Schulessen oder Nachmittagsbetreuung, die geringsten Kosten betrugen durchschnittlich knapp 50 Euro für Bücher. Für Verbrauchsmaterialien wurden im Durchschnitt 89 Euro ausgegeben.
Diese kurzen Zahlen zeigen schon, dass das Thema nicht einfach zu bewältigen ist. Es gibt ganz unterschiedliche Ursachen für Kosten und vor allem auch zwischen Bund, Länder und Kommunen sehr unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Da verwundert es auch nicht, dass die Zeit in der vergangenen Legislaturperiode nicht gereicht hat, um das Thema zum Abschluss zu bringen. Deshalb haben wir auch in dieser Legislaturperiode verschiedene Gesprächsrunden im Bildungsausschuss durchgeführt und verschiedene Aspekte beleuchtet.
Gerade wegen des Antrages des SSWs, den der Bildungsausschuss zur Ablehnung empfohlen hat, möchte ich noch einmal betonen, dass wir kein Informations- oder Erkenntnisproblem haben. Wir glauben, jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, einen Strich zu ziehen und aus den Diskussionen auch Konsequenzen folgen zu lassen. Das tun wir mit unserem Antrag.
Es geht um 6 Punkte:
1. Auskömmliche Gestaltung des Bildungs- und Teilhabepakets
Hier ist gerade auch auf Initiative aus Schleswig-Holstein viel passiert. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zum 1. August 2019 erheblich verbessert. Das hilft den Familien mit geringem oder gar keinem Einkommen. Dabei ist der Pauschalbetrag für den persönlichen Schulbedarf auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht worden. Es gibt deutlich bessere Unterstützung für Nachhilfe. Kosten für Klassenfahrten werden übernommen. Und besonders freuen wir uns darüber, dass die Eigenanteile für das gemeinschaftliche Mittagessen sowie für die Schülerbeförderung entfallen. Gerade wir als CDU hatten uns unter dem Motto „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für eine Veränderung stark gemacht. Dass das heute eine Bundesleistung ist, ist ein schleswig-holsteinischer Verdienst. Wichtig wäre uns allerdings beim Teilhabepaket, dass eine Dynamisierung eingeführt wird.
2. Bereitstellung von digitalen Endgeräten
Gerade die Corona-Pandemie hat uns noch einmal gezeigt welches Potential in der digitalen Bildung liegen kann. Das kann allerdings nur funktionieren, wenn auch alle Schülerinnen und Schüler und auch Lehrer über ein digitales Endgerät verfügen. Schon vor Corona haben wir uns für den Digitalpakt eingesetzt. Wir wollen sicherstellen, dass jeder Schüler Zugang zu Leihmöglichkeiten zu kostenfreien digitalen Endgeräten hat, die auch von zu Hause aus genutzt werden können. Das sichert auch Chancengerechtigkeit in der Bildung.
3. Klassenfahrten und Ausflüge
Für viele Eltern sind hohe Kosten von Klassenfahrten und Ausflügen ein Problem. Es wurde intensiv darüber diskutiert, ob es einen Höchstbetrag für Klassenfahrten geben sollte. Ich glaube, es bleibt richtig, dass die Schulen selbst darüber entscheiden, wie Klassenfahrten und Ausflüge gestaltet sind. Allerdings wollen wir mit Hilfe eines Leitfadens besser auf die Problematik von Kosten hinweisen.
4. Verbrauchskosten und Lernmittel mit Bedeutung für den persönlichen Gebrauch
Dazu ist mir ein Grundsatz sehr wichtig: Eltern werden auch weiterhin einen Beitrag für die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen und am Unterricht leisten müssen. Aber wir müssen genauer die Praxis unter die Lupe nehmen und auch sicherstellen, dass bestehende Regelungen eingehalten werden. Ein Beispiel ist das Kopiergeld. Es ist nicht gestattet, pauschal über alle Klassen Kopiergelder einzusammeln. Diese Kosten sind eindeutig durch die Schulträger zu übernehmen. Das Thema werden wir uns auch noch einmal mit Hilfe des Bildungsministeriums intensiv im Bildungsausschuss vornehmen.
5. Individuelles Lernen durch Fördermaßnahmen
Bei der Diskussion um die Nachhilfe sei darauf hingewiesen, dass wir gerade mit den Differenzierungsstunden ein etabliertes Instrument an den Schulen haben, mit dem individuelle Unterstützung möglich ist. Und das hängt auch intensiv mit der Lernunterstützung zusammen.
6. Gestaltung der kommenden Ganztagsoffensive
Der kommende Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote in der Grundschule wird die Schullandschaft erheblich verändern. Da wird es auch um Kosten gehen. Das betrifft natürlich heute auch schon Eltern. Ich finde es wichtig, dass wir ähnlich wie bei der KiTa-Reform ein landesweit einheitliches Modell auf den Weg bringen und selbstverständlich muss sich der Bund deutlich mehr als angekündigt bei diesem Thema engagieren. Anders wird das nicht funktionieren.
Mit diesem Antrag bringen wir die wichtigen Themen in Sachen Lernmittel auf den Weg. Und setzen das um, was wir lange im Ausschuss diskutiert haben.
Danke für die Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel