Minderheiten | | Nr. 105/18
(TOP 25) Gute Minderheitenpolitik ist vorausschauende Friedenspolitik
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren!
Der SSW weist in seiner Antragsbegründung völlig zurecht darauf hin, dass unsere Landesverfassung Bestimmungen zu Gunsten der hier ansässigen nationaler Minderheiten und Volksgruppen beinhaltet und wir damit dokumentieren, dass sie integraler Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Das Grundgesetz enthält dagegen derzeit keine spezifische Norm zum Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen.
Allerdings ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ausdrücklich das Bekenntnis zum Schutz und zur Förderung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland – Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma festgehalten.
Vor dem Hintergrund, dass Artikel 3 des Grundgesetzes jede Form von Diskriminierung wegen der Sprache oder auf Grund von Heimat und Herkunft verbietet, wird derzeit kein zwingender Handlungsbedarf auf Bundesebene gesehen, den Minderheitenschutz explizit in das Grundgesetz aufzunehmen. Verfassungsrechtlicher Schutz von Minderheiten ist damit bereits gegeben.
Zudem verbietet die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Artikel 1 Absatz 1 Diskriminierungen auf Grund der Sprache oder der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit. Über dies verpflichtet die Union sich in Artikel 22 der Charta zur Achtung der Kulturen, Religionen und Sprachen. Der Schutz und die Stärkung der Rechte der Minderheiten innerhalb der EU ist allerdings nicht überall zufriedenstellend. Wir setzen und deshalb auch für eine weitere Stärkung der Minderheitenrechte der europäischen Volksgruppen innerhalb der Europäischen Union ein. Ein wichtiger Bestandteil ist in diesem Zusammenhang unsere Unterstützung für die „Minority Safepack Initiative“. Sie bringt unsere Solidarität mit und den Respekt vor unseren Minderheiten zum Ausdruck.
Wir wissen, dass immer wieder heftige Konflikte in Ländern entstehen, in denen Minderheiten unterdrückt werden und Mehrheitsgesellschaften den Minderheiten keine oder nur ungenügende Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten einräumen. Gute Minderheitenpolitik ist deshalb auch vorausschauende Friedenspolitik.
Schleswig-Holstein hat durch seine vorbildliche Minderheitenpolitik ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland. Bei uns leben drei der vier nach dem Rahmenübereinkommen des Europarates geschützte Minderheiten. Diese Vielfalt ist für uns kulturell besonders wertvoll, sie wollen wir schützen, fördern und nach Kräften unterstützen. Wir fordern auch weiterhin den Schutz und die Stärkung aller Minderheiten in Europa durch die Europäische Union. Ich hoffe sehr, dass in diesem Haus auch in dieser Wahlperiode darüber Einigkeit besteht.
In unserem Wahlprogramm hat sich die CDU klar zu unseren Minderheiten und deren Förderung bekannt und auch die europäische Dimension beschrieben. Im Koalitionsvertrag ist diese Unterstützung sehr detailliert festgehalten.
Der Deutsche Bundestag ist im Jahre 1994 nicht der Empfehlung zur Einfügung einer Minderheitenbestimmung gefolgt. Verschiedene Landesverfassungen, insbesondere die aus Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen, haben dagegen Verfassungsbestimmungen bezüglich ihrer Minderheiten und Volksgruppen. Der SSW weist zurecht darauf hin, dass im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD Änderungen des Grundgesetzes vorgesehen sind und dadurch die Möglichkeit bestehen würde, auch den Minderheitenschutz in das Verfahren einzubringen. Da ein entsprechender Vorschlag bis Ende 2019 vorliegen soll, sollten wir über den Antrag des SSW zunächst einmal ausführlich im zuständigen Fachausschuss beraten und uns noch in diesem Jahr dazu eine abschließende Meinung bilden.
Daher beantrage ich für meine Fraktion Ausschussüberweisung.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel