Kindeswohl | | Nr. 208/18
(TOP 24) Kindeswohlgefährdung ist ein "no go"
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
„Rauchen ist Tödlich“, „Rauchen gefährdet ihre Gesundheit“. Das ist auf jeder Zigarettenschachtel zu lesen; untermauert von drastischen Bildern. Die Botschaft ist klar: Rauchen schadet der eigenen Gesundheit, und sie kann der Gesundheit unseres Umfeldes schaden.
Zu unserem Freiheitsgedanken gehört, dass jeder für sein eigenes Handeln selbst verantwortlich ist. Jeder darf rauchen, so viel er will, jeder darf Alkohol trinken, so viel er will, und essen, so viel er will und was er will.
Erwachsene Menschen wissen um die Risiken!
Die Freiheit des Einzelnen endet aber da, wo die Freiheit des anderen beginnt. Dieses gilt besonders für den Schutz des Passivrauchens. Hierzu gibt es viele Regelungen. Seit 2007 Rauchverbot in Gaststätten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz. Heute eine Selbstverständlichkeit.
Hörfunk- und Fernsehwerbung für Tabakwaren sind in Deutschland bereits seit 1975 verboten. Seit der Novellierung des Tabakgesetzes aus dem Jahr 2006 sind zudem weitere Einschränkungen der Tabakwerbung festgelegt. So ist es seitdem verboten, in den Printmedien für Tabakerzeugnisse zu werben. Gleiches gilt übrigens auch für das Internet.
Es ist im Bereich der Prävention des Tabakkonsums und des Nichtraucherschutzes viel bewegt worden. Es ist medizinisch hinlänglich beweisen, dass Passivrauchen genauso gefährlich ist wie das Rauchen selbst. Deshalb sind alle bisherigen Regeln und Gesetze richtig und wichtig.
Minderjährige unterliegen einer besonderen Fürsorgepflicht der Gesellschaft. Kindeswohlgefährdung ist ein no go. Dies gilt insbesondere für den Schutz des Passivrauchens. Der Organismus von Minderjährigen ist in der Entwicklungsphase. Je jünger, desto schwerer können die Folgen des Passivrauchens ausfallen.
Dieses können nach diversen wissenschaftlichen Untersuchungen akute und chronische Atemwegserkrankungen, häufige Mittelohrentzündungen, Schwindel und Kopfschmerzen sein. Aber auch Konzentrationsstörungen und Verhaltensauffälligkeit können die Folgen sein.
Die wissenschaftlichen Belege für die gesundheitlichen Folgen sind in der Summe zwar nicht neu, aber müssen uns dennoch aufschrecken lassen und zu weiterem Handeln bewegen. Gerade in Autos mit dem beengenden Innenvolumen ist die Raumluft schnell mehr als überlastet.
Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber es begegnet uns immer wieder, dass Erwachsene im Beisein von Minderjährigen im Auto rauchen.
Deshalb wurde in England, Wales, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Zypern, Schottland und seit dem 01.05. auch in Österreich ein Rauchverbot in Fahrzeugen beschlossen, sofern sich Minderjährige im Fahrzeug befinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiger Umsetzungsschritt für die Gesundheit unserer Kinder muss schnellstmöglich erfolgen. Andere Länder der EU sind diesen bereits gegangen. Lassen Sie uns dem anschließen.
Ein generelles Rauchverbot im Beisein von Minderjährigen!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel