Bibliotheken | | Nr. 224/23
TOP 23: Öffentliche Bibliotheken analog und digital weiterentwickeln und für die Leseförderung nutzen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!“ Manchmal nutzen wir diesen Satz mit einem Lächeln auf den Lippen, wenn ein wichtiges Hinweisschild übersehen wurde. Sprechen wir diesen Satz allerdings vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse aus der IGLU- Studie aus, die rund einem Viertel der Viertklässler eine unzureichende Lesekompetenz bescheinigt, dann bekommt er eine erschreckende Ernsthaftigkeit und damit eine ganz neue Dimension.
Eine weit verbreitete Leseschwäche in unserem Land dürfen wir nicht hinnehmen! Darüber haben wir in diesem hohen Haus an anderer Stelle bereits mehrfach gesprochen.
Was tatsächlich dagegen hilft, ist ein gutes Buch. Ob klassisch analog oder inzwischen auch digital als E-Book. Das tägliche Üben während der Grundschulzeit hilft. Oder noch besser gesagt: lesen, lesen, lesen! Und das gerne auch mal laut und deutlich!
Sinnerfassendes und flüssiges Lesen ist und bleibt in unserer Gesellschaft eine zentrale Basiskompetenz, die auch ökonomisch und in der späteren Arbeits- und Berufswelt unverzichtbar ist.
Zur Förderung der Lesekompetenz tragen verschiedene Ebenen maßgeblich bei: Die Elternhäuser, die Schulen und auch die öffentlichen Bibliotheken. Ich danke allen, die sich dafür engagieren!
Die Quantität des Lesens in unserem Land muss gesteigert werden! Lesezeit ist wertvolle Zeit! Klotzen statt kleckern heißt die Devise, wenn wir wieder zu besseren Ergebnissen kommen wollen.
Mit dem vorgelegten Antrag geht es um den wichtigen außerschulischen Beitrag zur Leseförderung durch die Angebote öffentlicher Bibliotheken.
Bibliotheken sind nicht nur die Orte voller Lesestoff.
Bibliotheken haben gute Konzepte und attraktive, niedrigschwellige Angebote. Diese Angebote müssen aber auch regelmäßig erlebt und genutzt werden, damit sie für breite Teile der Gesellschaft ihren Zweck entfalten können!
Während es an den Schulen vorrangig um den Erwerb der Lesefähigkeit und Lesetechnik geht, ergänzen unsere Bibliotheken und Büchereien im Land als wichtige außerschulische Orte die Bildungsförderung. Wer sich regelmäßig Bücher ausleiht, entwickelt eine hohe Lesemotivation und Freude am Lesen.
Lesen trägt zu einer unabhängigen Meinungsbildung bei und ist für eine Demokratie und den Zusammenhalt in der Gesellschaft mitbestimmend.
In Bibliotheken kann man sich wertvolles Wissen erlesen und Kenntnisse aneignen. Im öffentlichen Auftrag bieten die Bibliotheken Zugang zu vielschichtiger Information, Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Wer nicht informiert ist, der verliert schnell den Überblick und den Anschluss.
Im Rahmen des Kulturdialogs gibt es eine gute Gelegenheit für die öffentlichen Bibliotheken an der Seite der Kommunen passgenaue und zukunftsträchtige Angebote vor Ort stetig weiterzuentwickeln. Das kann eine Entwicklung hin zu einem sogenannten „Dritten Ort“ - einem neuen Wohnzimmer einer Stadt - sein.
Es kann aber auch die Entwicklung hin zu einer Zukunftsbibliothek sein oder eine open library, die ohne Personal für Benutzerinnen und Benutzer zugänglich ist.
Für eine Erweiterung von Öffnungszeiten auch an Sonn- und Feiertagen ist eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes erforderlich. Dafür setzen wir uns ein.
Aus heutiger Sicht geht es dabei hier in Schleswig-Holstein in erster Linie um die Schaffung einer möglichen Option für Sonntagsöffnungen. Einzelne Bibliotheken im Land würden dies voraussichtlich bei Stadtfesten oder an verkaufsoffenen Sonntagen anwenden. Eine flächendeckende Sonntagsöffnung der Bibliotheken wäre personell aktuell nicht darstellbar.
Entscheidendes Ziel aus Sicht der CDU bleibt die Stärkung der Lesekompetenz. Die gute Arbeit in den Bibliotheken bleibt dabei eine entscheidende Säule.
Ich beantrage Ausschussüberweisung.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel