Kita | | Nr. 332/21
TOP 23+30: Wir müssen ausbilden, ausbilden und ausbilden
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Das Fachpersonal in den Kitas in Schleswig-Holstein bemängelt seit einiger Zeit die personelle Situation in den Einrichtungen im pädagogischen Bereich.
Sie wünschen sich bessere Qualitäts- und damit bessere Arbeitsbedingungen, verbunden mit einer besseren Personalausstattung für die Erzieherinnen und Erzieher und die Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten.
Mit dem Kita- Reformgesetz, das seit Januar dieses Jahrs vollumfänglich in Kraft getreten ist, haben wir diesem Wunsch der Fachkräfte entsprochen und den bisherigen Fachkraft/Kind Schlüssel von bislang 1,5 pädagogischen Fachkräften auf nun 2 pädagogische Fachkräfte angehoben.
Diese Erhöhung verhilft den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pädagogischen Bereich zu mehr Zeit für das Kind und damit auch zu mehr Qualität in der Arbeit und in der Betreuung.
Mit diesem Gesetz haben wir erstmals in Schleswig-Holstein gesetzliche Standards in diesem Berufsfeld gesetzt. Diese Standards tragen dazu bei, dass es Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung gibt und damit auch die Arbeitsqualität der Beschäftigten steigt.
Unser Ziel ist es, den Arbeitsplatz Kita dadurch attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen für diesen Beruf zu gewinnen und diese auch möglichst lange im Beruf zu halten.
Qualitätssteigernde bessere Betreuungsschlüssel mit zwei Fachkräften pro Gruppe mit 20 Kindern. Also kleinere Gruppen und erstmals normiert, feste Vor- und Nachbereitungszeiten für jede Fachkraft in der Kita.
Festgelegt wurde auch die Leitungsfreistellung und die ihrer Stellvertretung.
Neu ist auch der im Gesetz geregelte Anspruch auf Qualitätsmanagement und die pädagogische Fachberatung.
Das ist nun der lang gewünschte Standard in allen Kitas im Land.
Trotz allem gibt es einen Fachkräftemangel.
Und hier hilft die neue, gesetzlich mögliche Flexibilität in der Personalausstattung vorerst weiter.
Es ist durchaus möglich, den Personalschlüssel zeitlich auf 7 1/2 Wochen begrenzt, um 15% pro Gruppe zu unterschreiten.
Außerdem ist es auch möglich, bei dauerhaften Personalengpässen auf Antrag eine temporäre Ausnahmebewilligung für den bis zum letzten Jahr gültigen Personalschlüssel von 1,5 Fachkräften zu beantragen. Dies gilt für die ganze Übergangszeit des Kita-Reform-Gesetzes bis 2025.
Das bedeutet aber auch, dass wir große Anstrengungen unternehmen und unternehmen werden, Fachkräfte zusätzlich bedarfsgerecht auszubilden.
Die Praxis-integrierte- Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher (PiA) wollen wir künftig weiter fördern.
Der schulische Ausbildungsteil findet in den RBZ/BBZ statt. Waren es zunächst nur 6 Bildungsstätten, so sind es aktuell bereits 11 Schulstandorte in Schleswig-Holstein.
Eine multiprofessionelle Arbeitsgruppe plant den weiteren Ausbau dieser Berufsausbildung und auch vergleichbar die Ausbildung der Sozialpädagogischen Assistentinnen.
Diese zusätzlichen Ausbildungsstränge haben erfreulicherweise dazu beigetragen, dass die langen Wartelisten komplett abgebaut wurden und 50% mehr Fachkräfte ausgebildet worden sind.
Außerdem sind Qualifizierungsmaßnahmen für Quereinsteigende geplant, die auch fachfremden Berufsgruppen die Möglichkeit einräumen, durch Qualifizierungsmaßnahmen im pädagogischen Bereich einer Kita zu arbeiten,
Dies regelt die neue Personalqualifikationsverordnung für Erst- und Zweitkräfte in der Kita.
Mit all diesen Maßnahmen werden wir es schaffen, die bestehenden Engpässe zu überwinden.
Und das heißt auch, wir müssen ausbilden, ausbilden und ausbilden.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel