Gesetzesdatenbank | | Nr. 41/23
TOP 22: Recht muss zugänglicher werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrtes Präsidium,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
zu den wesentlichen Prinzipien eines Rechtsstaats gehört nicht nur die Rechte und Pflichten der Bürger verständlich zu regeln, sondern diese Regeln auch bekanntzugeben. Das ist eine Bringschuld des Staates und zwingende Voraussetzung dafür, dass die Regeln auch befolgt werden.
In den vorantiken Hochkulturen wurde diese Informationspflicht des Staates über geltende Regeln dadurch gelöst, dass auf zentralen Plätzen Stelen mit Gesetzestexten aufgestellt wurden. In griechischer und vor allem in römischer Zeit reichte der Platz auf solchen Stelen nicht mehr und es wurden die Mauern der Foren mit Gesetzestexten beschriftet.
Heute sind Gesetze auf Stelen und Mauern öffentlicher Plätze aus der Mode gekommen. Sie werden auch nicht mehr von der Pergamentrolle auf dem Marktplatz verlesen.
Mit dem Niedergang der Loseblattsammlungen für Gesetze ist mittlerweile auch das Papierzeitalter schon ein Stück weit Geschichte. – (Ohnehin hat sich nur ein kleiner Bruchteil der Bürger eine solche Gesetzessammlung gegönnt und Nachlieferungen regelmäßig eingepflegt haben.)
Man könnte denken, dass es im Zeitalter des Internets überhaupt kein Problem mehr sei, eine einschlägige Rechtsnorm zu recherchieren. Und man stellt fest: - Ganz so einfach ist es doch nicht!
Wer nach einem Gesetz sucht, dessen genaue Bezeichnung er nicht kennt, und dabei Google zu Hilfe nimmt, wird dort keine systematische Übersicht erhalten, sondern von den Logarithmen eines privaten Unternehmens geleitet werden.
Selbst wer es über die Seiten von Juris versucht, - einer GmbH im Besitz des Bundes, - sollte vorsorglich viel Zeit einplanen, wenn er die genaue Bezeichnung des Gesetzes nicht kennt. Denn: Die Suche kann dauern!
Ein Beispiel: Wer in Erfahrung bringen will, welche Justizvollzugsgesetze es in Schleswig-Holstein gibt, sieht auf der Startseite mit der Überschrift „Landesvorschriften und Landesrechtsplanung“ links eine Spalte mit einer Übersicht von 22 Rechtsgebieten, die aber offensichtlich nicht auf das Landesrecht zugeschnitten, sondern nach der Bundesgesetzgebung gegliedert sind.
Für das Rechtsgebiet „Strafrecht“, wo man das Justizvollzugsrecht am ehesten vermuten muss, werden dort über 1600 Normen genannt. Klickt man darauf und versucht, die Suche mit dem Schlagwort „Justizvollzugsgesetz“ einzuengen, erhält man - Null Treffer. Auch einen Hinweis, dass es im Land mehrere Justizvollzugsgesetze gibt, erhält man so nicht, - von einer systematischen und vollständigen Übersicht ganz zu schweigen.
Es geht hier deshalb nicht allein um die Verbesserung einer Homepage, sondern wie der Staat den Zugang zum Recht ermöglicht.
Meine Damen und Herren,
wir haben in Schleswig-Holstein mittlerweile zwischen 600 und 700 Gesetze. Ohne eine systematische Übersicht fehlt der Überblick. Wenn es gelingt, Juris von einer auch auf das Landesrecht abgestellten systematischen Übersicht zu überzeugen, werden es nicht nur die Nutzer danken. Es erleichtert anschließend auch dem Land, auf der eigenen Homepage für mehr Transparenz über das Landesrecht zu sorgen.
Das mittelfristige Ziel muss sein, dass Landesrechtssammlungen für jedes Rechtsgebiet übersichtlich geordnet und somit ohne großen Aufwand recherchierbar sind!
Ein funktionierender digitaler Zugang zum Recht unseres Landes wird es schließlich auch rechtfertigten, auf Printausgaben des Amtsblatts und des Gesetz- und Verordnungsblattes zu verzichten und nicht nur viel Papier, sondern auch personelle Ressourcen einzusparen, die das Einsortieren und das Suchen nach der richtigen Rechtsvorschrift jetzt noch erfordert.
Meine Damen und Herren,
Recht muss zugänglicher, übersichtlicher und digitaler werden – dafür können wir heute einen gemeinsamen Impuls setzen!
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel