trans- und intersexuell | | Nr. 530/16
TOP 21 - Gesetzliche und gesellschaftliche Benachteiligungen müssen beseitigt werden
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
„Menschenrechte gelten für jeden Menschen, ungeachtet der sexuellen Orientierung“
Das sagte Hillary Clinton im November 2011.
Und das gilt selbstverständlich auch für Menschen, die transsexuell sind und für Menschen, die intersexuell sind. Das ist leider in kaum einem Land vollständig der Fall – auch nicht bei uns in Deutschland.
Allein das Abweichen von den jeweils vorgegebenen Geschlechterrollen wurde früher sozial und häufig auch strafrechtlich oder religiös negativ sanktioniert. Entsprechende Gesetze wurden ganz oder zumindest teilweise in Europa abgeschafft. In anderen Ländern, auch in den USA, gibt es immer noch Gesetze, die selbst das Tragen „nicht zum angeborenen Geschlecht gehörender Kleidung“, unter Strafe stellen.
In Deutschland werden die Rechte der Transsexuellen durch das Transsexuellengesetz geregelt, das zumindest die rechtliche Notwendigkeit eines Geschlechterrollenwechsels von weiblich zu männlich oder umgekehrt regelt.
Hiernach gilt Transsexualität als medizinisch behandlungsbedürftiger Zustand und wird auch als solcher anerkannt.
Wichtig zu wissen ist aber auch, dass es genau daran oft Kritik grundsätzlicher Art gibt. Kritik an der Diagnose Transsexualität. Befürworter und Gegner unterscheiden sich deutlich im Wunsch und andererseits in der Ablehnung von operativen Maßnahmen.
Während die Einen geschlechtsangleichende Maßnahmen anstreben, wird dieses von den Anderen als Verstümmelung angesehen und abgelehnt. In dem Antrag der Koalition geht es auch um die Rechte der intersexuellen Menschen, die genetisch und/oder auch anatomisch nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können.
Wir sprechen hier von Hermaphroditen oder Zwittern.
Bis in die 60er Jahre wurde bei Kindern mit nicht eindeutig bestimmbarem Geschlecht bereits bei Neugeborenen eine genitalangleichende Operation durchgeführt. Diese Eingriffe fanden meist ohne hinreichende Aufklärung der Eltern über die damit verbundenen Risiken und später notwendigen Folgebehandlungen statt. Dies stand gravierend im Widerspruch zur Bedeutung dieser OP als irreversiblen Eingriff in den Kernbereich der persönlichen Identität und der körperlichen Unversehrtheit. Durch diese von den Eltern festgelegte Geschlechterzugehörigkeit der intersexuellen Kinder wurde als Folgeerscheinung hoher Druck auf die Kinder ausgeübt, sich dem äußeren Geschlecht entsprechend zu verhalten. Auch wurde häufig der Grund für die vielen medizinischen Untersuchungen den Kindern verschwiegen – aus Schamgründen.
Unsere Aufgabe ist es, Menschen die trans- und intersexuell sind, zu helfen und Benachteiligungen gesetzlicher und gesellschaftlicher Art zu beseitigen.
Hierzu gebt es Empfehlungen seitens der Medizin und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, wie
- Die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts durch Abschaffung der Begutachtung und des gerichtlichen Verfahrens.
- Die Aufhebung des Transsexuellen Gesetzes als Sondergesetz und die Integration notwendiger Regelungen in bestehendes Recht.
- Die Vereinfachung des Namensrechts.
- Der Ausbau des Differenzierungsverbots – die Einbeziehung von Verstößen ins Ordnungswidrigkeitsrecht.
- Die rechtliche Absicherung der Leistungspflicht der Krankenkassen bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sich keine Experten zu diesem Thema und deswegen spreche ich mich für eine Ausschussüberweisung des Antrages aus, um die von der Koalition und von uns dargelegten Punkte mit Experten in einer mündlichen Anhörung zu diskutieren.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel