Online-Glückspiel | | Nr. 165/21
TOP 21: Nur mit der Legalisierung gibt es Kontrolle und Schutz für den Verbraucher
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
eine Sucht jedweder Art ist für alle Betroffenen eine Katastrophe. Deshalb muss alles getan werden, um den Süchtigen zu helfen – egal, welcher Sucht sie verfallen sind. Das ist die Aufgabe der Gesellschaft, und allemal einer reichen Gesellschaft wie der unsrigen.
Unser Dank geht deshalb an all die ehren- und hauptamtlich Tätigen in diesen Bereichen, an die Familienangehörigen, die Hilfe bieten und die Last dieser Krankheit, denn genau das ist eine Sucht, mittragen.
Leider hat die SPD in diesem Landtag noch nicht verstanden, worum es im zukünftigen Glückspielstaatsvertrag geht. Es geht vor allem darum, einen bisher nicht kontrollierten Online-Glückspielbereich zu überwachen – und zwar die Anbieter ebenso wie die Nutzer. Letzteren dient dies als Schutz, denn nur so können Sperrdateien eingerichtet werden, die den Nutzer im Falle des Suchtverdachts sperren können.
Die Legalisierung des Online-Glückspiels dient dem Verbraucherschutz. Schleswig-Holstein hat in diesem Bereich als einziges Bundesland entsprechend Erfahrungen machen können. Das hat funktioniert, denn die Zahl der Spielsüchtigen ist trotz größerem legalen Angebot entgegen den Vermutungen der SPD nicht gewachsen.
Es gilt zudem, sich den längst vorherrschenden Tatsachen zu stellen: Online-Glückspiel wird genutzt, on legal oder im Verborgenen. Millionen an festen und mobilen Endgeräten ermöglichen das Online-Spielen. Allein hier im Plenum kommen wir locker auf 100 mobile Endgeräte.
Doch nur mit der Legalisierung bekommen wir die Kontrolle und können auf diesem Weg dem Nutzer Schutz bieten – für ihn selbst und für die finanziellen Ströme, die ansonsten nicht nachzuverfolgen sind. Schleswig-Holstein hat gezeigt, wie es geht, gut, dass die anderen Bundesländer uns nun folgen. Der Verbraucher wird davon profitieren.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel