E-Government | | Nr. 73/23
TOP 20: Wir stärken die digitale Souveränität Schleswig-Holsteins
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
E-Government ist eines der zentralen Bestandteile eines modernen, den Ansprüchen der heutigen Zeit entsprechenden Staates. Es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen unkomplizierten Zugang zu den Leistungen des Staates und seiner Verwaltung. Ein entscheidendes Ziel in dieser Legislaturperiode ist es, Verwaltungshandeln schneller, transparenter und kostengünstiger zu gestalten.
Wir haben uns dabei vorgenommen, die rasanten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und des E-Governments in geordnete Bahnen zu lenken, um somit unseren von den Bürgerinnen und Bürgern übertragenen Aufgaben gerecht zu werden.
Die Änderung des E-Government-Gesetzes schien dabei unverzichtbar, da diese sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte geklärt und gleichzeitig die Sicherheit sowie Datensouveränität in Schleswig-Holstein gesteigert hätte. Zudem war es uns wichtig, die Beschaffung zu vereinfachen.
Die Digitalisierung unserer Verwaltung kostet viel Geld. Um die zahlreichen Projekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung, auch weiterhin finanzieren zu können, ist es unabdingbar, dass diese auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben.
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes nun zurückgezogen.
Doch wie kam es dazu?
Ende des Jahres 2022 hat Bundesfinanzminister Lindner angekündigt, die Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz zu verlängern, die am 31.12.2022 ausgelaufen wäre. Dieses Vorhaben wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom Bund dann schließlich umgesetzt, im Dezember vom Bundestag verabschiedet und am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Jahressteuergesetz des Bundesfinanzministers enthält im Kern eine Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Dienstleistungen. Darunter zählen genau die Dienstleistungen, die einen zentralen Punkt der Novellierung unseres E-Government-Gesetzes ausgemacht hätten. Da der Bund nun also doch noch kurz vor knapp gehandelt hat und den Bitten der Länder nachgekommen ist, wurde dieser Teil unserer Gesetzesänderung obsolet. Die Dringlichkeit der Änderung war dadurch nicht mehr gegeben. Uns jedoch vorzuwerfen, dass wir in SH im Herbst bereits handelten, finde ich interessant.
Die parlamentarische Anhörung zur Gesetzesnovellierung hat eine große Spanne an zusätzlichen, interessanten Gesichtspunkten aufgezeigt, die nun von uns und der Landesregierung bewertet und überprüft werden und in unser Handeln mit einfließen. Z.B. ergaben die Ausführungen Dataports, dass im Geschäftsjahr 2022 im Umfang von ca. 68 Prozent der Gesamterlöse, externe Dienstleister und Lieferanten am freien Markt beauftragt worden sind. Diese Möglichkeit bestand und besteht auch weiterhin. Dies zeigt eindeutig, dass sich jedes Unternehmen an öffentlichen Aufträgen in diesem Bereich beteiligen kann und eine vermeintliche Besserstellung Dataports oder gar Marktverzerrung in der Realität nicht vorhanden ist.
Viele weitere Punkte der Gesetzesnovellierung wurden durch ein breit gefächertes Maßnahmenpaket der Landesregierung bereits angestoßen und realisiert. Zu erwähnen wären hier die zügige Umsetzung des OZG, die Erarbeitung einer Landesdatenstrategie, den Aufbau und Betrieb des Open-Data-Portals und die Fortschreibung der KI-Strategie. Diese Maßnahmen führen ebenfalls dazu, dass die Gesetznovellierung derzeit nicht mehr dringlich ist.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich es verantwortungsbewusst und wichtig finde, unser Handeln immer wieder zu überprüfen und nachzusteuern, wenn die aktuellen Entwicklungen und neue Erkenntnisse dafürsprechen. Deshalb danke ich unserem Minister für seinen Bericht und sein nachhaltiges und umsichtiges Engagement im Bereich der Digitalisierung.
Lieber Kollege Dr. Buchholz, Sie haben ja diesen Antrag eingereicht, vielen Dank dafür. Am Mittwoch haben Sie sich sehr engagiert darüber geäußert, dass wir hier an dieser Stelle über die Einführung der digitalen Dienstausweise debattieren, die von unseren Polizistinnen und Polizisten seit geraumer Zeit gefordert werden. Sie hielten den Bericht und die Debatte darüber für unnötig. Die Rückmeldungen aus Polizeikreisen sind andere. Vielleicht würde Ihnen die eine oder andere selbstkritische Frage, ob einige der eigenen Anträge wirklich nötig sind auch gut zu Gesicht stehen.
Ich denke, der heutige Bericht hätte auch gut in den Ausschuss gepasst, freue mich aber, dass wir so die Möglichkeit haben, noch einmal eine Digitalisierungsdebatte zu führen.
Denn die Stärkung der digitalen Souveränität Schleswig-Holsteins ist unser erklärtes Ziel, an dem wir mit Hochdruck arbeiten. Mit Blick auf die aktuellen weltweiten Entwicklungen benötigen wir mehr denn je eine schlagkräftige, gut für die Zukunft aufgestellte digitale Infrastruktur und Verwaltung, die es zu gestalten gilt.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel