Soziales | | Nr. 288/18
(TOP 20) Situation für die Freiwilligendienste angemessen verbessern
Es gilt das gesprochene Wort
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Zuerst ein paar Fakten zu den Freiwilligendiensten:
In Schleswig-Holstein werden in eigener Zuständigkeit seit 2013 792 FSJ-Plätze vom Land gefördert. Dazu zählen Freiwilliges Soziales-, Ökologisches-, Politisches- und Kulturelles Jahr, die jeweils mit 1.200,- Euro jährlich vom Land gefördert werden.
Alle Freiwilligendienste, also auch die des Bundes, gelten nicht als Arbeitsverhältnisse, sie sollen arbeitsmarktneutral sein. Dementsprechend gibt es am Monatsende auch keinen Lohn, sondern ein Taschengeld oder eine Aufwandsentschädigung für das freiwillige Engagement – völlig unabhängig, wie anstrengend oder stressig der jeweilige Einsatz war.
Die erforderlichen Beiträge zur Sozialversicherung werden selbstverständlich komplett vom Arbeitgeber übernommen. Zudem besteht eine Unfallversicherungspflicht. Auch werden die notwendigen Kosten zu den verbindlichen Seminaren voll erstattet. Während des FSJ wird das Kindergeld durch die Familienkasse weiterhin übernommen.
Ich möchte an dieser Stelle besonders auf die Anerkennungskultur in den einzelnen Bundesländern verweisen. Im Bundesvergleich sieht das für unser Land nicht ganz so gut aus. Bis auf den Anspruch auf eine Bahncard 25 und den Anspruch auf den Azubi-Tarif im ÖPNV und einige individuellen Vergünstigungen, läuft hier nicht so viel.
Da ist tatsächlich viel Luft nach oben. In den meisten Bundesländern wird das Freiwillige Jahr auf die Ausbildungszeit der Erzieher/innen angerechnet und auf einige weitere Ausbildungen ebenfalls. Es gibt auch Teilanrechnungen auf die Fachhochschulreife, Medizinausbildung und beim Studium der Sozialen Arbeit.
Im Saarland, in NRW und weiteren Ländern wird das Freiwilligenjahr sogar als offizielles Wartesemester anerkannt. Wir sehen, es ist ein völlig heterogenes Bild in der Anerkennungskultur vorhanden.
Schauen wir uns doch einmal die Forderungen aus dem SSW-Antrag an. Es wird eine grundsätzliche Befreiung von der GEZ gefordert – Bundesangelegenheit, wurde gerade neu geregelt. Man möchte eine einheitliche Anerkennung durch die Unis und Hochschulen – das grätscht voll in die Hochschulautonomie – das müssen die selbst regeln.
Eine grundsätzliche Ermäßigung bei der Nutzung des ÖPNV sowie in Schwimmhallen und Kinos – Mal ganz ehrlich – mit welchem Recht sollen wir den Kinobetreibern vorschreiben, solche Ermäßigungen zu gewähren?
Das gleiche gilt doch auch für die Schwimmhallen. Und überhaupt – warum soll es, obwohl es kein normales Arbeitsverhältnis ist, eine auskömmliche Vergütung geben und was meint man denn damit überhaupt?
Soll es vergleichbar mit der Grundsicherung sein? Das genau würde den Charakter und Charme der Freiwilligendienste konterkarieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns im Ausschuss zusammensetzen, um zu schauen wie wir die Situation für die Freiwilligendienste angemessen verbessern können. Gemeinsam sollten wir dann nach klugen Lösungen suchen.
Herzlichen Dank
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel