Nachtragshaushalt | | Nr. 358/22
TOP 2: Verantwortliches Handeln in Krisenzeiten
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
der schreckliche russische Angriffskrieg auf die Ukraine mit seinen Folgen bringt nur Leid. Es gilt die Folgen mit seinen Herausforderungen, insbesondere bei der Hilfe für Schutzsuchende und die Situation der Energiepreissteigerungen zu begegnen. Es liegt hier eine außergewöhnliche Notsituation mit unmittelbarer Auswirkung auf den Landeshaushalt vor. Das wurde in diesem Hause zu Recht im November beschlossen und nun wird der Beschluss im 4. Nachtragshaushalt umgesetzt. Ich bedanke mich bei der Landesregierung für die Vorlage dieses Nachtragshaushaltes und ich bedanke mich neben unseren Koalitionsfraktionen vor allem auch bei den beiden Oppositionsfraktionen SPD und SSW für die Unterstützung. Hier zeigt sich verantwortliches Handeln in Krisenzeiten.
Denn die Aufnahme und Versorgung der vielen Schutzsuchenden, was vor allem auf kommunaler Ebene eine große Herausforderung darstellt und die Begegnung der entstandenen Energiekrise müssen bewältigt werden.
Das Land Schleswig-Holstein handelt dabei schnell, konkret und umfassend. Als Beispiele nenne ich nur einige Punkte, die wir unter anderem finanzieren müssen:
- Aufnahme- und Herrichtungskosten
- Integration
- Betreuungskosten
- Unterstützung der Kommunen
- Ausbau der Beratungsangebote
- Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger
- Kommunale Wärmewende
- Dekarbonisierung der Wirtschaft
- Ausweitung der Sozialstaffel in den Kitas
- Härtefallfonds für Vereine und Verbände
- Unterstützung der KMU und der Stadtwerke
- Wohngeld
- Energiepreispauschale
- Mitfinanzierung der Entlastungspakete des Bundes
Und natürlich auch weitere Themen, die mit diesen Krisen einhergehen und mit denen wir uns unabhängig von russischer Energie machen. Aber eines sei sicher gesagt, kaum ein Abgeordneter macht es sich leicht, den Notkredit um 1 Milliarden Euro aufzustocken. Aber wir machen es aus Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger und für die Hilfe der Schutzsuchenden.
Eines ist dabei ganz klar, mit den Mitteln wird sorgsam umgegangen. Die Mittel müssen vom Finanzausschuss freigegeben werden, sodass auch das Parlament voll miteingebunden ist und im Rahmen eines Tilgungsgesetzes werden die Mittel planmäßig zurückgeführt.
Und sollten die Mittel nicht gänzlich benötigt werden, werden diese, so wie auch beim Corona-Notkredit, abgerechnet und getilgt.
Meine Damen und Herren,
so sieht verantwortliches Handeln in Krisenzeiten aus. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Haushaltsgesetz.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel