Dauergrünlanderhaltung | | Nr. 026/19
(TOP 2) Jamaika-Koalition stellt Handlungsfähigkeit unter Beweis
Im Rahmen der Verabschiedung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) im Schleswig-Holsteinischen Landtag erklärte der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Heiner Rickers:
„Der Jamaika-Koalition ist es gelungen, einen sehr guten Kompromiss beim DGLG zu erreichen, der sowohl den Ansprüchen der Gesellschaft als auch denen des Eigentums gerecht wird.
Grundsätzlich weckt Ackerland Begehrlichkeiten, weil es flexibler und ertragreicher bewirtschaftet werden kann. Folglich sind die Preise für Ackerland deutlich höher als für Grünland und von daher ist es auch verständlich, wenn Landwirte bestrebt sind, Ackerland zu erhalten. Ungeachtet dessen, erfüllt Dauergrünland wichtige Schutzfunktionen für Klima, Boden, Gewässer und als Lebensraum für Pflanzen und für Tiere. Und von daher ist Dauergrünland auch als gesellschaftlicher Auftrag vor einer Umwandlung zu schützen und zu bewahren.
Da sich das EU-Prämienrecht geändert hat, wird auch eine Änderung des schleswig-holsteinischen DGLG erforderlich. Damit schließen wir als Jamaika-Koalition Schlupflöcher, die es Kleinerzeugern, Ökobetrieben und solchen, die auf die EU-Prämie verzichten ermöglichen würden, sensibles Dauergrünland umzupflügen. Im Wesentlichen beschränkt sich das Gesetz auf die Kernzonen mit rund 150.000 ha. Diese Flächen sind etwas weniger als die Hälfte des gesamten Dauergrünlandes im Lande, aber sie sind besonders hochwertig und damit auch besonders schützenswert.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel