Heiner Rickers

Heiner Rickers
Ausschussvorsitzender Agrar und Umwelt, Forst

Landeswaldgesetz | | Nr. 243/18

(TOP 2) Erlass und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sichern auch kleine Wälder

In der heutigen (4. Juli 2018) Landtagsdebatte zur geplanten Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein durch den SSW erklärte der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiner Rickers:

„Dem Gesetzentwurf des SSW - und später auch der SPD - liegt eine frevelhafte Tat zugrunde. Das Fällen der über 500 Jahre alten Waldfläche des „Preesterholt“ bei Gintoft in Angeln war empörend und wurde durch Fehler in der Behördenkommunikation nicht verhindert.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen waren und sind völlig ausreichend, nur müssen sie auch angewendet werden. Zu dieser Erkenntnis sind wir nach einer mündlichen Anhörung im Ausschuss und einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages gelangt, der im Übrigen verfassungsrechtliche Bedenken formuliert hat.

Eine Waldumwandlung, um dort Windkraftanlagen zu errichten, ist schon nach dem geltenden Landeswaldgesetz verboten. Dennoch hat das MELUND sofort gehandelt, indem die oberste Forstbehörde einen detaillierten Erlass herausgegeben hat, der noch einmal ergänzend und eindeutig klarstellt, unter welche Bedingungen eine Genehmigung zum Kahlschlag erfolgen kann.

Mit der Drucksache 19/787 liegt dem Landtag zusätzlich ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-Gesetz) vor, in dem eine wichtige Änderung vorgesehen ist. Gerade weil der Wald in unserem waldärmsten Bundesland eine so hohe Bedeutung besitzt, wird zukünftig vor einer Rodung von 1 bis weniger als 5 ha bei Umwandlungen eine „standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls“ durchgeführt werden müssen“, erklärte Rickers.

Damit würden die jetzigen gesetzlichen Regelungen ausreichen, um einen Fall „Gintoft“ zu verhindern. „Menschliches Versagen oder menschliches Fehlverhalten kann kein Gesetz ausschließen. Dennoch trifft Jamaika mit dem neuen Erlass und den geplanten Änderungen im UVP-Gesetz eine wichtige ergänzende Regelung, die eine weitere Änderung des Landeswaldgesetzes überflüssig macht“, so Rickers.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern