Integrations- und Teilhabegesetz | | Nr. 200/21
TOP 2: Ein bedeutsamer Schritt für die Integrationsarbeit in Schleswig-Holstein
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am heutigen Tag verabschieden wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein eigenes Integrations- und Teilhabegesetz.
Das ist für sich bereits ein Erfolg. Denn Schleswig-Holstein wird nach Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern erst das 5. Bundesland sein, das sich dieser Herausforderung gestellt hat.
Mit Blick auf den Gesetzentwurf wird im Vergleich zur vergangenen Legislaturperiode deutlich:
Auch meine Fraktion musste sich bewegen und hat sich bewegt.
Umso mehr freue ich mich, dass es der Jamaika- Koalition gelungen ist, sich auf ein Gesetz zu verständigen. Das Vorhaben wieder Preis zu geben, wäre ein Fehler gewesen.
Ich bedanke mich für die fachlich kompetente Begleitung durch das Innenministerium und die intensiven Beratungen.
Das gemeinsame Ziel, ein geeintes Integrations- und Teilhabegesetz vorzulegen, haben wir trotz schwieriger Debatten nicht aus den Augen verloren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin überzeugt davon, dass uns hier ein gutes Gesetz vorliegt. Es ist weit mehr ist als reine Symbolik.
Das Gesetz ist ein bedeutsamer Schritt, die bisherige Integrationsarbeit in Schleswig-Holstein in einen gesetzlichen Rahmen zu bringen und sich vor allem auf ein gemeinsames Verständnis zu einigen. Ein solches Vorhaben hat die Zustimmung des gesamten Landtages verdient.
Bezugnehmend auf die Verständigung im Koalitionsvertrag liegt nunmehr ein Gesetzentwurf vor, der neben der Integration auch den Aspekt der Teilhabe als Zielvorgabe formuliert.
Wir machen mit diesem Gesetz sehr klar, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher Prozess ist und dass alle Menschen einen Beitrag zu diesem Prozess leisten müssen.
Natürlich bedarf es zunächst der Bereitschaft der Zugewanderten, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Aber es bedarf selbstverständlich auch der Bereitschaft der aufnehmenden Gesellschaft, diese Menschen einzubinden und mitzunehmen. Integration ist keine Einbahnstraße.
Im Innen- und Rechtsausschuss haben wir eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Und, liebe Kollegin Midyatli, anders als die SPD haben nahezu alle Migrationsorganisationen und Interessenvertretungen die Initiative für ein Landesintegrationsgesetz begrüßt.
Anregung und Kritik aus den Anhörungen haben wir ernst genommen, miteinander diskutiert und dann auch aufgenommen. So ist es insbesondere im Bereich der Grundsatzbestimmungen zu klareren und differenzierteren Formulierungen gekommen. Darunter ein klares Bekenntnis, jeder Form von Rassismus, Antisemitismus und ethnischer Diskriminierung entgegenzutreten. Hier gehen wir mit unserem Änderungsantrag sogar weiter als Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Der Zugang zu Integrationsangeboten soll mit Beginn des Aufenthalts in Deutschland gewährleistet werden.
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass vieles davon in Schleswig-Holstein schon gelebte Praxis und nichts Neues ist. Aber es hat schon eine besondere Kraft, diese Leitlinien in ein verbindliches Gesetz zu bringen. Und ich bin schon der Meinung, dass wir uns im Land wie auch vor Ort an Gesetze zu halten haben, liebe Kollegen von der SPD.
Dabei hat die Debatte auch gezeigt, wie sensibel die Themen Integration und Teilhabe sind und wie schnell gut Gemeintes auch als Angriff und Diskriminierung aufgefasst werden kann.
Und ich will nicht verhehlen, dass es mich bis heute sehr nachdenklich stimmt, dass die Aufnahme des Bekenntnisses zu unserem Grundgesetz und zu unserer Landesverfassung in der Anhörung und in der Beratung darüber in Frage gestellt wurden.
Ein derartig unmissverständlicher Appell an alle Menschen, ob mit oder ohne Migrationshintergrund - und das Gesetz richtet sich an alle -, ist meines Erachtens gerade vor dem Hintergrund zunehmender Vorfälle von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung unerlässlich. Für uns als CDU-Fraktion ist es daher wichtig, dass wir uns auf die Aufnahme dieses Bekenntnisses verständigen konnten.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Gesetzentwurf ist schon jetzt weit mehr als ein Papiertiger.
Wir beziehen klar Position und übernehmen die gemeinsame Verantwortung, förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Wir formulieren Anforderungen, die zukünftig in alle Ressorts und in alle politischen Ebenen hineinwirken.
Wir sichern über das regelmäßige Integrations- und Zuwanderungsmonitoring erstmalig eine Kontrolle über die Wirksamkeit der Maßnahmen zu.
Das Gesetz wird immer ein „Lebendes“ sein, dass sich mit gesellschaftlichen Veränderungen und zunehmenden Integrations- und Teilhabeeffekten anpassen können muss. Instrumente wie der Integrationsbeirat werden ihren eigenen unterstützenden Beitrag leisten.
Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ab:
In Teilen hat er sich bereits erledigt oder bleibt hinter unseren Änderungen zurück.
Die Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst einseitig zu ändern, lehnen wir bereits aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken ab.
Eine sachgerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit Migrationshintergrund ist bereits jetzt gesetzlich umfassend garantiert.
Und einer zusätzlichen Landesbeauftragtenstelle bedarf es nicht.
Das Gesetz ist für Schleswig-Holstein ein wichtiger Schritt und ich hoffe auf eine breite Zustimmung.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel