Tariftreue- und Vergabegesetz | | Nr. 201/22
TOP 2: Das TTG ist alt, schlecht, nicht kontrolliert und sehr bürokratisch
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
meine Damen und Herren,
liebe Kollegen,
als der Antrag zum Tarif- Treue und VergabeR kam, dachte ich mir zunächst:
Charmant. Mal wieder eine Debatte zum TTG.
Seitdem ich im Landtag bin haben wir diese Debatte im Januar 2019, im Juni 2019, im Februar 2020 und im Mai 2022 geführt. Um es vornewegzunehmen. Wir lehnen die Wiedereinführung des TTG ab. Wir haben in den der Jamaika Koalition abgeschafft und bleiben dabei auch mit einer schwarz-grünen Landesregierung.
Die Debatte läuft immer gleich:
Sie rufen laut: Mensch, wir sind der Lohnkeller, wir wollen ein VergabeR – es darf kein Lohndumping geben, wenn der Staat aktiv ist.
Wir sagen: Es gibt einen Mindestlohn, an den Tarifvergabe-Richtlinien haben wir nichts geändert und allgemein Auftragsvergaben nur an Unternehmen zu geben, die nach Tariflohn bezahlen halten wir für europarechtswidrig.
Das alte TTG war, schlecht, nicht kontrolliert, aber sehr bürokratisch.
Man könnte festhalten: Die Argumente sind ausgetauscht.
Es folgt eine 60 – 120-minütige Diskussion, an deren Ende der Gesetzesentwurf in den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden muss um dann dort eines Tages abgelehnt zu werden.
Nun könnten wir es heute wieder genauso machen.
Meine Damen und Herren, liebe Kollegen,
Sie haben das alte, schlechte, nicht kontrollierte, aber sehr bürokratische TTG in wesentlichen Teilen einfach kopiert und beantragen heute dessen Einführung.
Die Substanz ihrer Debattenbeiträge und die ihre schludrige Vorbereitung hierauf werden sichtbar, wenn man erkennt, dass bis auf den Landesmindestlohn, eigentlich nur copy und paste, der Ideengeber war.
Sie haben sich mit der aktuellen Lage nicht auseinandergesetzt. Sie hängen Jahre zurück.
Nicht einmal die allseits gelobte Eigenerklärung haben Sie aufgenommen. Gerade diese Regelung aus § 2 Abs. 3 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) ist eine erhebliche Entlastung für den Mittelstand. Nur derjenige, der den Zuschlag erhält hat auch die bürokratischen Anforderungen zu erfüllen. Sie wollen die Bürokratie für alle, den Ertrag des Auftrages aber nur für einen. Wozu das führt, hat die Evaluation des TTG gezeigt. Der Mittelstand beteiligt sich nicht mehr an Ausschreibungen.
Neben diesem schweren handwerklichen Fehler fordern Sie auch noch ganz populistisch die Einführung eines neuen Vergabemindestlohns von 13,00 EURO.
Während die SPD bei der Bundestagswahl 2022 noch groß mit RESPEKT und einem Mindestlohn von 12,00 EURO warb, möchte man nun einen Landes-Vergabe-Mindestlohn von 13 EURO einführen. Mehr geht immer. Meine Damen und Herren, ich frage mich langsam warum nicht 14, 15 oder 20 EURO?
Deswegen kurz ein Hinweis:
Im Koalitionsvertrag steht wörtlich:
„Gemeinsam mit den Sozialpartnern wollen wir beraten, wie wir zu einer stärkeren Tarifbindung
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kommen, ohne dabei für die Unternehmen zusätzlichen
bürokratischen Aufwand zu erzeugen und dabei sicherstellen, dass insbesondere für unsere
KMU keine hohen Hürden für die Beteiligung an Ausschreibungen entstehen. Geeignete
Maßnahmen wollen wir in die Umsetzung bringen.“
Das ist nebenbei genau die Forderung von den Gewerkschaften in den Koalitionsverhandlungen gewesen. Keiner will das alte, schlechte, nicht kontrollierte, aber sehr bürokratische TTG wiederhaben.
Keiner außer: SSW und SPD.
Die SPD fand die Idee sogar so gut, dass Sie die Wirtschaft in GUT und BÖSE im Wahlkampf einsortierte. Großflächenplakate warben für das Thema. Das Ergebnis sehen Sie ja hier.
Wir lehnen die Wiedereinführung des TTG ab. Es ist alt, schlecht, nicht kontrolliert und sehr bürokratisch.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel