Landesbauordnung | | Nr. 368/18
(TOP 2) Preiswerter und ausreichender Wohnraum bleibt politische Herausforderung
Es gilt das gesprochene Wort
Wir beschließen heute über Änderungen der Landesbauordnung. Hintergrund der Änderung ist die sogenannte Seveso-III-Richtlinie, genauer die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Sie verlangt, dass zwischen Störfallbetrieben und schutzbedürftiger Bebauung angemessene Abstände eingehalten werden müssen. Ist das nicht möglich, ist vor der Genehmigung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Wie diese aussieht und für welche Betriebe dies gilt, ist in der LBO zu regeln. Derzeit gibt es in SH rund 200 Störfallbetriebe, 135 entfallen davon auf Biogasanlagen, die Regelungen sind also praktisch durchaus von Bedeutung.
Die vorgeschlagenen Regelungen orientieren sich an den Ergebnissen der Bauministerkonferenz zur Änderung der Musterbauordnung.
Dabei ist zu beachten, dass nach § 13 der Richtlinie die Gemeinden Ihre Bauleitpläne, die bereits in Kraft getreten sind, auf die Vereinbarkeit mit der Richtlinie zu überprüfen haben. Erfolgt das nicht, sind die Bestimmungen der Richtlinie im Baugenehmigungsverfahren voll zu prüfen, was im Einzelfall zur Unzulässigkeit des Vorhabens führen kann. Von daher sollten sich die Gemeinden im konkreten Fall mit den zuständigen Behörden abstimmen.
Liebe Kollegen, auch in anderem Zusammenhang haben wir erfahren, dass Richtlinien stichtagsbezogen umzusetzen sind, ich erinnere insoweit an die DSGVO. Das Jahresende steht unmittelbar bevor und deshalb gab es jetzt auch keine zeitliche Möglichkeit mehr, weitergehende Änderungen final zu beraten. Aber in der Anhörung sind richtige und wichtige Anregungen zu einer weitergehenden Änderung der LBO erfolgt.
Das betrifft zum einen Dachgeschosse, deren Ausbau vereinfacht, verbessert und erleichtert werden sollte, damit weitere Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum eröffnet werden. Darüber besteht breiter politischer Konsens. Gleichwohl sollte sorgfältig abgewogen werden, wie und welche Änderungen erfolgen sollen. So hat das Ministerium z.B. darauf hingewiesen, dass in Sachen Holzbau die Beratungen über eine Änderung der Musterbauordnung abgewartet werden sollten und bei einer weiteren Änderung der LBO im nächsten Jahr, die durch europarechtliche Vorgaben im Bauproduktrecht erforderlich werden wird, mit beschlossen werden können.
Entsprechende Änderungen zu erarbeiten ist zwischen den wohnungspolitischen Sprechern bereits verabredet.
Zwei weitere Änderungen sind in dem jetzigen Gesetz aber bereits enthalten: Zum einen wird die bisherige starre Frist für den zwingenden Einbau von Wasseruhren aufgehoben und durch die Verpflichtung ersetzt, solche Messeinrichtungen bei wesentlichen Änderungen der Trinkwasseranlage nachzurüsten, wenn sie bislang nicht vorhanden waren. Das ist pragmatisch und sinnvoll, weil die Regelung Mieter und Eigentümer vor zusätzlichen und überflüssigen Kosten schützt.
Weiter sind jetzt Gewächshäuser und sog. Folientunnel mit einer Höhe bis zu 6 Meter und einer Fläche bis zu 1600 qm genehmigungsfrei, soweit sie vorrübergehend aufgestellt werden. Sollen sie dauerhaft errichtet werden, kann die Gemeinde einer genehmigungsfreien Errichtung widersprechen. Damit erleichtern wir die Verwendung solcher Anlagen für die Betriebe, und schaffen damit Chancengleichheit mit den Betrieben in anderen Bundesländern. Wir erhalten aber den Gemeinden auch hinreichenden Einfluss auf die bauliche Entwicklung im Ort.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die jetzigen Änderungen der LBO sind mehr technisch-formaler Art. Für das nächste Jahr sollten wir aber einen möglichst großen Schritt zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Wohnungsbaumöglichkeiten machen. Selbstverständlich ist der Schutz vor Störfällen wichtig und Vorsorge das beste Mittel gegen Schäden. Politisch bleibt aber die Herausforderung sicheren, preiswerten, attraktiven und ausreichenden Wohnraum zu schaffen. Die nächste Änderung der LBO sollte und wird uns diesem Ziel ein ganzes Stück näher bringen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel