Straßenausbaubeiträge | | Nr. 28/23
TOP 2: Wir stehen zur Verantwortung und Entscheidungsfreiheit der kommunalen Selbstverwaltung
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
kaum ein anderes Thema wie die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sorgt seit vielen, vielen Jahren immer wieder für Diskussionen in den Kommunen und bei uns im Landtag. Auch ich bin kein Fan davon.
Und wenn von einzelnen Härtefällen berichtet wird, wird deutlich: Straßenbaubeiträge sind ein hoch emotionales Thema in der Kommunalpolitik. Die Meinungen dazu gehen bisweilen weit auseinander, auch in der Landespolitik. Und im Landtag wurde zu dem Thema schon oft debattiert.
Ich gebe mal einen Rückblick: 2011 hatten CDU und FDP die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft. Gleich darauf hat dann die SPD-geführte Küstenkoalition in einer ihrer ersten Amtshandlungen die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen 2012 wieder eingeführt. Und 2017 hat die Jamaika-Koalition dann in einer ihrer ersten Amtshandlungen die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen wieder abgeschafft.
Ich habe mir mal die Plenarprotokolle von 2017 dazu angesehen, als die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft wurde: In den Redebeiträgen der SPD finden sich nur Argumente zur Beibehaltung der pflichtigen Straßenbaubeiträge. Probleme beim Systemwechsel und fehlende Überleitungsregeln wurden moniert, Fragen zu bestehenden Ratenvereinbarungen und wiederkehrende Beiträge oder zu Haushaltsgenehmigung in Konsolidierungskommunen oder Fehlbedarfskommunen aufgeworfen. Man kippe den Kommunalpolitikern und Kommunalpolitikerinnen vor Ort Probleme vor die Füße, so die Abgeordnete Raudies damals. Ich zitiere die Abgeordnete Raudies zur Abschaffung der Erhebungspflicht von Straßenbaubeiträgen: „Unsere Zustimmung für diesen Murks bekommen Sie nicht.“
Und am Ende war es damals auch so gekommen: Die SPD hatte wie eh und je für eine Beibehaltung zum Zwang von Straßenbaubeiträgen gestimmt. Und jetzt, wenige Monate vor der Kommunalwahl, wollen Sie uns das Gegenteil von Ihrem Jahrzehnte-langen Verhalten verkaufen? Das ist schon dubios!
Und liebe FDP: Unser gemeinsames Ziel war es immer, die Kommunen in die finanzielle Lage zu versetzen, ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen und auf die Straßenbaubeiträge verzichten zu können. Und genau das haben wir ja dann mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs soweit möglich auch getan. Seit 2021 werden den Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich 68 Mio. € extra für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen.
Da könnte man denken: Jetzt können wir die Kommunen nicht nur aus der Erhebungspflicht entbinden – so wie wir es bereits gemacht haben –, sondern es ihnen sogar generell verbieten – so wie der Oppositionsantrag es vorsieht. Aber die Mittelzuweisungen über das FAG sind nicht zweckgebunden nur für Investitionen in den Straßenbau zu verwenden, sondern können im Rahmen der kommunalen Hoheit über deren Finanzmittel frei auch für andere Investitionen verwendet werden. Und deshalb würden entgegen der Begründung im Oppositions-Antrag eben doch Konnexitätsansprüche ausgelöst. Das ist ja auch ein Ergebnis des Anhörungsverfahrens, nachzulesen u.a. in der Stellungnahme des Landesrechnungshofes. Insofern ist die aktuelle Gesetzesregelung mit der Möglichkeit für die Kommunen zum Verzicht auf Straßenausbaubeiträge auch genau richtig.
Apropos Möglichkeiten für Kommunen oder Vorgaben bzw. Verbote für Kommunen:
Auch das wurde 2017 schon hier im Landtag debattiert. Wir als CDU haben auch damals schon gesagt, dass wir Kompetenzen in die Kommunen geben in der Erwartung, dass die Kommunen die Spielräume, die wir ihnen geben, nutzen - im Angenehmen wie im Schwierigen. Und das machen wir.
Uns ist durchaus bewusst, dass die aktuelle Regelung die Gemeinden in die Pflicht nimmt. Es ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, zu entscheiden, welchen Weg diese im Einzelfall wählt. Und genau darum geht es: Selbst in der Kommune entscheiden zu können, um Gestaltungsmöglichkeit, um Eigenverantwortung, um die Entscheidungsfreiheit in den Kommunen vor Ort. Aber in dieser Freiheit liegt auch eine Verantwortung; nämlich die Verantwortung zum sorgsamen Umgang mit den kommunalen Finanzen ebenso wie mit der Belastung der Bürger. Es ist nach unserer Auffassung absolut richtig, die Entscheidung über die Finanzierung dort zu treffen, wo auch die Entscheidungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Straßenausbaus gefällt werden. Anhand der örtlichen, individuellen Verhältnisse soll dort selbst entschieden werden, ob Beiträge von Anrainern erhoben werden oder nicht. Wenn Ja, dann gibt es in den Kommunen auch Gestaltungsmöglichkeiten mit Einmalbetrag oder langfristiger Ratenzahlung und Zinsstundung sowie inzwischen auch eine größere Flexibilität bei der Beitragsbemessung. Wenn Nein, dann wird auf Beiträge gänzlich verzichtet oder möglicherweise über die alle Bürger treffende Grundsteuer kompensiert. Die Kommunen haben also einen Instrumentenkasten an der Hand. Und ganz, ganz überwiegend wird auf Straßenbaubeiträge verzichtet.
In der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat die FDP einen unterschiedlichen Umgang der Kommunen mit Straßenbaubeiträgen als Willkür angezweifelt. Und die Abgeordnete Krämer hat hier im Juni letzten Jahres die Möglichkeit zur Beitragserhebung als „willkürliche Abgabe“ bezeichnet – obwohl das seit vielen Jahren rechtlich geklärt und widerlegt ist.
Wir als CDU stehen aber zur örtlichen Verantwortung und Entscheidungsfreiheit, zur kommunalen Selbstverwaltung. Das ist keine Willkür! Liebe FDP. Die aktuelle Regelung zu den Straßenbaubeiträgen haben wir 2017 gemeinsam gut gefunden. Bleibt doch einfach bei der guten Lösung!
Ich zitiere den SSW-Abgeordneten Harms aus seinen Reden vom 22. September und 14. Dezember 2017:
„Schon im Jahr 2011 haben wir als SSW gemeinsam mit CDU und FDP für eine solche Möglichkeit gesorgt.“
„Dabei geht es darum, den Kommunen Spielraum zu geben und ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an die Hand zu geben. Ein solches Vorgehen können wir als SSW begrüßen.“
„Grundsätzlich finden wir es richtig, den Gemeinden Handlungsfreiheit zu gewähren.“
„Außerdem sind der Straßenausbau und dessen Finanzierung eine kommunale Aufgabe. Ich finde, das sollte auch so bleiben.“
„Wir würden uns sehr freuen, wenn am Ende tatsächlich die Möglichkeit eines Verzichts auf Ausbaubeiträge herauskommen würde.“
„Deshalb können wir diesem Vorschlag natürlich nur voll zustimmen.“
Und noch ein Zitat:
„Wir hätten dann viel Freiheit und Flexibilität für die Gemeinden.“
Also lieber SSW, das finde ich auch. Das haben wir 2017 schon gemeinsam gut gefunden.Auch ihr solltet diesen Kurs halten.
Vielen Dank
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel