Ehe für alle | | Nr. 301/17
(TOP 19) Ehe-Umschreibung für Eingetragene Lebensgemeinschaften kostenlos
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
noch vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages und des Bundesrats wurde dort eine bedeutsame Entscheidung getroffen. Mit großer Mehrheit wurde beschlossen, den Paragraphen 1353 des BGB neu zu fassen.
Dort heißt es nun künftig:
„Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Bislang konnten schwule und lesbische Paare lediglich eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die zwar in sehr vielen Bereichen mit der Ehe gleichgestellt war, aber noch lange nicht in allen Bereichen. Neben den sprachlichen Unterschieden ist hier vor allem das Adoptionsrecht zu nennen, das so nicht einheitlich galt. Eingetragene Lebenspartnerschaften mussten bisher, im Fall einer Adoption von Kindern, den Weg der Sukzessivadoption gehen. Was bedeutet, dass zunächst nur ein Lebenspartner ein Kind adoptieren durfte und dann anschließend die weitere Stiefkindadoption des Partners/der Partnerin erfolgen konnte. Dieser Umweg war unsinnig und diskriminierend für Paare.
Zum 1. Oktober 2017 ist es beabsichtigt, die „Ehe für alle“ in den Standesämtern umzusetzen. Alle, seit 2001 geschlossenen Eingetragenen Lebenspartnerschaften können ab nächsten Monat in eine Ehe umgewandelt werden. Das heißt auch im Umkehrschluss, dass künftig keine Eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Sie werden durch die Ehe ersetzt. So ist es auch folgerichtig, dass es bei der Umwandlung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in die Ehe nicht zu daraus folgenden und zusätzlichen finanziellen Belastungen der Eheleute kommen soll.
Wir sind uns in der Jamaika-Koalition daher einig, dass wir die Standesämter anweisen werden, für diesen Verwaltungsakt keine zusätzlichen Gebühren zu erheben. Die Umtragung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft soll für Paare also kostenlos erfolgen können! Wir folgen in Schleswig-Holstein damit Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder auch Hessen, in denen diese Regelung bereits verabschiedet wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es war ein langer Weg zur Ehe für alle - und wir wollen diesen in aller Konsequenz gehen - und dazu zählt eben auch dieses Vorhaben. Es brauchte aus unserer Sicht viel Zeit und zugegebener Maßen auch viele Diskussionen und sehr viel Überzeugungskraft. Und wir haben uns diese Zeit auch genommen und sie genutzt. Bei Gesprächen mit der Familie, mit Freunden, Bekannten, Befürwortern und mit Gegnern. Die Gesellschaft und das Gesellschaftsbild ist in einem stetigen Wandel – und das ist auch gut so!
Homosexualität ist heute bei uns nichts Verborgenes mehr. Die Vielfalt ist Normalität. Deswegen ist die Ehe für alle ein wichtiges Signal für unsere Toleranz und unsere weltoffene Gesellschaft. Und mit der gebührenfreien Umtragung wollen wir noch ein weiteres Signal auf dem Weg zur Gleichheit der eingetragenen Lebenspartnerschaften setzen.
Es ist gut und auch richtig, dass jetzt rechtliche und sprachliche Unterschiede abgeschafft werden und der Vergangenheit angehören.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel