Düngeverordnung | | Nr. 421/20
TOP 19: Umsetzung der Düngeverordnung in Schleswig-Holstein
Ein großer Tag für Landwirte und Gewässerschutz im Lande
Für die CDU-Landtagsfraktion bezeichnete ihr agrar- und umweltpolitischer Sprecher, Heiner Rickers, die Umsetzung der Düngeverordnung für Schleswig-Holstein zum 01.01.2021 als einen großen Tag für den Gewässerschutz im Lande. Gleichzeitig sei dies auch ein großer Tag für die Landwirte, die auf dreiviertel der Landesfläche bewirtschaften.
„Ich danke unserem Landwirtschaftsminister für die gelungene Umsetzung in Schleswig-Holstein und gleichzeitig der Bundesministerin, Julia Klöckner, deren Haus es geschafft hat, eine allgemeine Verwaltungsvorschrift vorzulegen, die für alle Länder bundeseinheitlich gilt – von Schleswig-Holstein bis Bayern. Dies ist besonders zu begrüßen, weil jetzt gleiche Bedingungen sowohl für die Messstellen als auch für die Datenerhebung gelten. Noch 2017 waren 60% der Landesfläche sogenannte „Rote Gebiete“, bei denen Probleme mit nitratbelastetem Wasser bestanden. Geforderte Verschärfungen, ein neuer Maßnahmenkatalog und die Nachschärfungen 2020 haben dazu geführt, dass inzwischen nur noch 10% Rote Gebiete übriggeblieben sind. Noch vor Kurzem gab es Demonstrationen, auf denen Landwirte die Forderungen erhoben, nicht länger auf ihnen einzuhacken, sie einzubinden und ihnen zu sagen, welche Verbesserungen erforderlich und wie sie umzusetzen seien. Genau dies ist jetzt erfolgt.
Es bleibt also festzuhalten, dass sich beim Gewässerschutz etwas verbessert haben muss. Denn schließlich wurde alles von der EU-Kommission abgesegnet. Wir alle brauchen sauberes Wasser und wenn wir objektiv daran arbeiten, dass dieses sauberer wird und sauber bleibt, dann kann auch der Berufsstand der Landwirte gut damit leben", so Heiner Rickers.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel