Wohnungslosigkeit | | Nr. 191/24
TOP 19: Schleswig-Holstein tut bereits viel gegen Wohnungslosigkeit
Der Landtag debattierte heute, wie man Wohnungslosigkeit besser entgegenwirken könnte.
Der wohnungsbaupolitische Sprecher Michel Deckmann stellte fest, dass Wohnungslosigkeit nicht immer sichtbar sei. Hinzu komme, dass sie selten allein auftrete.
„Wohnungslosigkeit fällt nicht vom Himmel, sie entsteht häufig durch familiäre Krisen, extreme berufliche Schwierigkeiten, gesundheitliche Herausforderungen oder Drogen- und Suchtproblemen. Oft treten diese Probleme auch in Kombination auf.“
Meist seien sie ein Teil größerer sozialer Herausforderungen. Es brauche viele Maßnahmen, um Wohnungslosigkeit aus diesen Gründen zu verhindern.
In Schleswig-Holstein sei man aber bereits auf einem guten Weg.
„Als wesentlichsten Ansatz haben wir den Housing-first-Ansatz, der besagt, dass wohnungslose Menschen erst in Wohnraum gebracht werden müssen, bevor man sich den anderen sozialen Problemen annimmt. Außerdem habe man mit dem Programm für besondere Bedarfsgruppen der sozialen Wohnraumförderung über 20 Millionen Euro bereitgestellt, um Wohnraum zu schaffen.“
Durch die Förderung von Gesellschaften wie der WohnECK gGmbH arbeite man aktiv daran, Wohnraum langfristig für Menschen zu sichern. Mit der Wohngelderhöhung unterstütze man zusätzlich betroffene Gruppen. Die Schuldnerberatung spiele auch eine wesentliche Rolle, aber auch die Koordinierungsstelle der Wohnungslosenhilfe.
„Schleswig-Holstein ist auf einem guten Weg zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit in unserem Land.“
Den SPD-Antrag lehne man jedoch ab. Diese einseitige Mietrechtsverschärfung zu Lasten der kleinen privaten Vermieter im Land sei nicht zielführend.
„Bereits heute haben wir hohe Hürden, um Mieterinnen und Mietern ihre Wohnungen zu kündigen. Dies ist in Anbetracht der Bedeutung von Wohnraum vertretbar. Eine weitere Verschärfung ist es allerdings nicht“, so Deckmann abschließend.
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Max Schmachtenberg
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