Hochschulgesetz | | Nr. 331/21
Top 19+22+31: Die Entscheidung für Präsenzlehre obliegt den Hochschulen allein
Es gilt das gesprocherne Wort!
Sehr geehrte Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst ein herzlicher Dank an die Ministerin für ihre Berichte zu den unter diesem Tagesordnungspunkt zusammengefassten Punkten.
Komme ich zunächst auf den Bericht zur die Präsenzlehre an den Hochschulen. Wir sehen, wie sehr die Pandemie insbesondere junge Menschen hart getroffen und psychisch belastet hat. Studierende haben verzichtet. Sie blicken zurück auf drei digitale Semester, die einsam vor dem Bildschirm stattgefunden haben. Feiern gab es nur sehr eingeschränkt und so mancher geplanter Auslandsaufenthalt wurde ersatzlos gestrichen.
Begegnungen, der Austausch, Lerngruppen und die Gemeinschaft sind wichtig und wertvoll. Sie bereichern das Studium. Das gilt insbesondere für die Erstsemester aber auch darüber hinaus.
Zum Start in das Wintersemester 2021/22 ist an den schleswig-holsteinischen Hochschulen eine erfolgreiche Rückkehr zu einem lebendigen Campusbetrieb mit Präsenzveranstaltungen gelungen und wir hoffen sehr, dass dies auch in der aktuellen Situation weiter so bleiben kann.
Dank einer ausgesprochen hohen Impfbereitschaft unter Studierenden, einer klaren Umsetzung von Hygiene- und Sicherheitskonzepten seitens der Hochschulen und geregelten Einlasskontrollen vor den Hörsälen, konnten Lernende und Lehrende nach fast eineinhalb Jahren mit pandemiebedingten Homeoffice-Regelungen wieder an ihren sicheren Studienort ziehen und in den Präsenzbetrieb zurückkehren.
Damit ist auch eine lebendige Campusatmosphäre zurückgekehrt. Digitale Formate und Videoschalten fügen sich in den Präsenzbetrieb mehr und mehr ein. Die Pandemie hat die Digitalisierung an den Hochschulen wesentlich vorangetrieben und die Umsetzung beschleunigt.
Die Hochschulen selbst sind es, die nach eigenem Ermessen im Rahmen der landesweit gültigen Corona-Regelungen und nach ihren räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten die Präsenzanteile für einen sicheren und geordneten Hochschulbetrieb selbst und ganz individuell festgelegen. So ergeben sich je nach Universität, Fachhochschule oder künstlerischer Hochschule ganz individuell unterschiedliche Entscheidungen für Präsenz-, online- oder hybride Formate. Das ist gut und richtig. Wir werden alles tun, damit dies so bleiben kann.
Komme ich zum Berichtsantrag der SPD und damit zur Frage nach einer Anpassung der Vergütungssätze für Lehraufträge.
Die Grundlage für Lehraufträge findet sich in den meisten norddeutschen Bundesländern im Hochschulgesetz. Niedersachsen macht dazu keine landesweiten Vorgaben und überlässt den einzelnen Hochschulen die Regelung der Vergütung für Lehraufträge. In Schleswig-Holstein haben die Hochschulen eine Rahmenvorgabe für die Vergütung. Diese liegt zwischen 12,37 Euro und 57 Euro. In Mangelbereichen kann dies um 20% erhöht werden. Schleswig-Holstein liegt damit deutlich niedriger als andere Bundesländer wie Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern oder Baden-Württemberg.
Aktuell beraten wir die Novelle des Hochschulgesetzes. Im Rahmen der Anhörung sind Forderungen nach gleichen Vergütungssätzen an Fachhochschulen und Universitäten, eine Anhebung der Vergütungssätze um mind. 30 % als Inflationsausgleich und eine jährliche Dynamisierung der Vergütungssätze ausgesprochen worden. Eine Ausweitung des Vergütungsrahmens wird zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit für erforderlich gehalten. Auch wenn wir dies gern umsetzen wollen, muss man wissen, dass dieser Schritt eine erhebliche Anhebung der Finanzzuweisung in den Grundhaushalten der Hochschulen voraussetzt.
Die formulierten Wünsche sind verständlich und berechtigt, denn es hat seit 2002 keine Anpassung gegeben. Das Anliegen muss im Rahmen der nächsten Ziel- und Leistungsvereinbarung gemeinsam mit den Hochschulen verhandelt werden.
Komme ich zum dritten und letzten Teil des Tagesordnungspunktes: Die ergänzte Ziel- und Leistungsvereinbarung 2022-2024 mit der Universität Lübeck ist gut und folgerichtig. Wir wollen, dass viele Beschäftigte vom Jobticket profitieren und stimmen dieser Vorlage daher zu.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel