Integration | | Nr. 407/17
(TOP 17) Einzelfallprüfung vor pauschalem Abschiebestopp
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Mit dem vorliegenden Antrag fordert die SPD-Fraktion den Innenminister auf, während des Winters 2017/18 bis Anfang April 2018 aus humanitären Gründen einen pauschalen Winterabschiebestopp einzuführen. Damit fordern sie die Rückkehr zu einer Regelung, die sie selber im September 2015 abgeschafft haben. Bis zum 31.03.2015 gewährte die SPD bestimmten Flüchtlingen aus humanitären Gründen einen Abschiebungsstopp. Der entsprechende Beschluss setzte seinerzeit Aufenthaltsbeendigungen in fünfzehn ausgewählte Staaten aus klimatischen Gründen aus.
Im Erlasswege hat derselbe Innenminister der SPD, Innenminister Studt, dann allerdings im September 2015 erklärt, dass es künftig eine vergleichbare pauschale Regelung nicht geben wird.
Der damalige Ministerpräsident Torsten Albig begrüßte die Entscheidung hin zur individuellen Einzelfallentscheidung und ließ über seinen damaligen Regierungssprecher verkünden, der neue Weg sei „differenzierter und klüger.“
Liebe Kollegin Midiatly, ich frage Sie: Warum macht uns die Umsetzung eben dieses Erlasses nun zu einem dysfunktionalen Regierungsbündnis?
Und das war eine rhetorische Frage!
Ich halte diesen Antrag, die Rückkehr zum pauschalen Winterabschiebestopp aus klimatischen Gründen, für reinen Populismus. Populismus auf dem Rücken der Asylsuchenden!
Sie erwecken bewusst den Eindruck, als gäbe es in Schleswig-Holstein mit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch ein CDU-geführtes Innenministerium nun den Wandel zu einer inhumanen Abschiebepraxis. Ich würde sogar so weit gehen, dass ihr Antrag allein dem Zweck dient, einen Keil in die Jamaika-Koalition zu treiben. Und leider, ja ich betone leider, ist Ihnen da jedes Mittel Recht. Aber das wird Ihnen nicht gelingen.
Ihr Antrag wird der Sache auch nicht gerecht!
Diese Landesregierung unter der Leitung des Ministerpräsidenten Daniel Günther bekennt sich zu dem gemeinsamen Ziel, die weltoffene, tolerante und demokratische Gesellschaft in Schleswig-Holstein zu bewahren und fortzuentwickeln. Und wir werden dies in Verantwortung vor den Asylsuchenden wie auch den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern tun.
Von diesem gemeinsamen Verständnis ist auch unser Alternativantrag getragen. Auch in diesem Jahr wird die vollziehbare Ausreisepflicht während der Wintermonate - von Dezember bis März - mit dem vorrangigen Ziel einer freiwilligen Ausreise konsequent und auf angemessene Weise durchgesetzt. Eine besondere individuelle Schutzbedürftigkeit kann im Einzelfall einer sofortigen Umsetzung der Ausreisepflicht entgegenstehen.
Unsere Behörden prüfen hier aktuell sehr genau, ob im Einzelfall solche humanitären Härtefälle vorliegen. Führt diese Einzelfallprüfung zu der Annahme, dass eine Abschiebung in das Herkunftsland während der Wintermonate nicht zumutbar ist, sollen Betroffene und deren Kernfamilie geduldet werden. Der Schutz der Menschen, die derzeit vor Verfolgung, Misshandlung oder Tod in unser Land fliehen, muss Priorität vor jahreszeitlichen Belastungen haben. Ich habe hier volles Vertrauen in das Innenministerium.
Mit uns wird es die Wiedereinführung eines pauschalen Winterabschiebestopps in Schleswig-Holstein nicht geben!
Ich fände es im Interesse einer gelingenden gemeinsamen Asylpolitik sehr wünschenswert, wenn auch die SPD-Fraktion dies akzeptieren könnte und zu einer gemeinsamen Integrationspolitik zurückkehren würde. Der Wahlkampf in Schleswig-Holstein ist beendet und wir sind alle in der Pflicht nunmehr die vielfältigen Aufgaben einer gelingenden Integration zu gestalten. In diesem Zusammenhang sind wir für jeden konstruktiven, lösungsorientierten Antrag dankbar.
Der AfD-Antrag ist dies leider nicht, denn es bedarf keiner Aufforderung für etwas, was es in viel konkreterer Form als Praxis im Innenministerium bereits gibt.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel