Social Media-Nutzung | | Nr. 222/24
TOP 16: Landesschülervertretungen sind Multiplikatoren im sicheren Umgang mit den sozialen Medien
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
schon vor 2000 Jahren schrieb der römische Kaiser und Philosoph Marc Aurel „Wir sind zur Gemeinschaft geschaffen.“ Unsere Sehnsucht nach Gemeinschaft hat evolutionäre Gründe. Denn durch die Kooperation und Interaktion mit anderen haben wir unser Überleben gesichert. Der Mediziner und Soziologe Nicholas Christakis hat die gesellschaftliche Struktur, aus der ein geheimnisvoller Kit entsteht, umfänglich beschrieben: Wir kooperieren, übrigens in allen bekannten menschlichen Kulturen, mit anderen Menschen und lernen voneinander. Wir pflegen langfristige Beziehungen zu Familie und Freunden und wir bilden Gruppen, denen wir uns zugehörig fühlen, die hierarchisch aufgebaut sind, um miteinander etwas zu erreichen.
Unser soziales Leben ist geprägt von unserem guten Miteinander. Dafür gibt es Regeln. Ob die Zehn Gebote, unser Bürgerliches Gesetzbuch, den Knigge oder eben auch die Umgangsregeln im Netz. Wir Menschen kommunizieren ständig und verstärkt online.
Unter den 7,7 Milliarden Menschen auf der Erde gibt es 3,81 Milliarden aktive Social-Media-Nutzer, über die Hälfte aller Menschen weltweit. Die sozialen Netzwerke bieten neue Möglichkeiten zur Unterhaltung, Informationsgewinnung und Selbstdarstellung. Im Gegensatz zu den „klassischen Medien“ wie Radio, TV und Print haben die Nutzer einen direkten Einfluss auf die digitalen Inhalte. Der Umgang mit sozialen Medien nimmt in der digitalisierten Welt also einen immer höheren Stellenwert ein und hat klassische Kommunikationsformen an den Rand gedrängt.
Dabei muss der Nutzer sich im Klaren sein, dass das Internet nicht vergisst: weder wütende Nachrichten oder gedankenlose Posts, die im Netz eine große Eigendynamik entwickeln können. Egal ob Bilder, Texte, Likes, Kommentare oder das Teilen von anderen Beiträgen, die Informationen bleiben im Netz bestehen.
Daher sollten Social-Media-Aktivitäten gut überlegt sein. Denn ein Großteil der Nutzer ist sich oft nicht im Klaren, was mit den Daten, die man meist freiwillig teilt, passiert. Dies gilt im Besonderen für Daten auf ausländischen Plattformen, auf die gegebenenfalls auch Dritte wie staatliche Institutionen Zugriff haben. Als Beispiel wird gerne die chinesische Plattform Tiktok genannt. Darum dürfen Mitarbeiter der US-Administration auf ihren Diensthandys Tiktok nicht installieren.
Wenn ich mit Schülerinnen und Schülern spreche, warne ich sie, vorsichtig zu sein, wem sie ihre Daten geben und was sie von sich preisgeben. Ein Vorschlag ist, sich vor dem Posten zu fragen, ob es für einen ok wäre, wenn die Eltern oder künftige Arbeitsgeber den Post lesen und ob man in zwei Jahren auch noch damit leben mag. Ich bitte sie, zu prüfen, welche Rechte sie den Betreibern sozialer Netzwerke an den von ihnen eingestellten Bildern, Texten und Informationen einräumen. Seit dem 26. Juni 2024 nutzt z.B. Meta, der Betreiber von Facebook und Instagram, die auf diesen Plattformen geteilten Inhalte, um seine KI-Modelle zu trainieren. Wer nicht möchte, dass seine Daten für die KI-Entwicklung von Meta verwendet werden, kann über das Formular „Datenschutzrichtlinie“ im Bereich Einstellungen Einspruch erheben. Auch kommt es immer wieder zu Datenlecks.
Bei allen Aktivitäten in den sozialen Netzwerken gilt es, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren. Dies ist in der Datenschutzgrundverordnung geregelt, die vor allem die Rechte der Nutzer und Verbraucher stärken soll. Daher ist es gerade wichtig, genau hinzuschauen, was geht und was nicht geht.
Für die Eltern- und Schülerinnenvertreter gilt beispielsweise, dass sie die Sozialen Medien natürlich nutzen können, um über ihre Arbeit im Allgemeinen zu informieren. Wenn sie jedoch im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe tätig werden, müssen sie ganz besonders auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung sowie des Schulgesetzes achten und die klassischen Wege wählen, wie z.B. Schulhomepage oder E-Mail, sodass die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern datenschutzkonform erreicht werden können.
Daher begrüßen wir, dass die Landesregierung zum einen E-Mail-Konten und Online-Meeting-Optionen und zum anderen zielgerichtete Informationen über den Umgang mit Social Media und personenbezogenen Daten sowie rechtlichen Vorgaben zur Verfügung stellt. Da dieses Thema und die Rechtslage durchaus komplex sind, bitten wir die Landesregierung, jährlich Workshops durchzuführen. Ziel ist es, die Vertreter über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und Tipps für ihre Arbeit zu geben.
Ähnlich wie die Teilnehmer des erfolgreichen Programmes „Medienlotse“, die ihre Mitschüler schulen, fungieren auch die Landesschülervertretungen als Multiplikatoren im sicheren Umgang mit den sozialen Medien. Und davon profitieren am Ende alle. Denn es ist wichtig, die Regeln des Miteinanders zu kennen, gerade auch in der digitalisierten Welt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel